Unbestätigter Verdacht bei Schwangerschaft - HD?

  • Guten Morgen, liebes Forum,

    folgender Fall macht mir wirklich Kopfzerbrechen. Eine Schwangere wird aufgenommen wegen Z.n. starkem subjektivem Flüssigkeitsabgang zur Beobachtung. Ansonsten keine Beschwerden. Der Akte ist außer einem CTG und einem Ultraschall nichts weiter an Maßnahmen zu entnehmen. Die Entlassung erfolgte dann am nächsten Tag bei vollkommener Beschwerdefreiheit. Was kodiere ich denn hier nun als HD ??? Normalerweise wäre das für mich ein typischer Fall für eine Z03.8. Ist aber in der Gynäkologie nicht zulässig. :d_gutefrage:

    Gruß
    HeFe

  • Hallo HeFe,

    wieso sollte die Z03.8 in der Gyn. nicht zulässig sein? Ich konnte einen entsprechenden Hinweis nicht finden...
    Evt. mit der Z87.5 kombinieren...
    Oder eine andere Richtung einschlagen und als Behandlungsursache einen Angstzustand wählen. (F41...)
    Viel Erfolg-

    >...bitte beachten Sie den Hinweis von Herrn Schaffert...<

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo und guten Morgen Eastfries,

    weil als HD in der Gynäkologie immer ein O-Kode genommen werden muss. Genau da liegt mein Problem... ;(

    Gruß
    HeFe

  • Hallo HeFe,
    ich würde an dieser Stelle auf O26.9 oder O26.88 zurückgreifen.
    Dies ist für mich immer der Rettungsanker in solchen Fällen.
    Und ich denke auch, dass hier egal mit welcher HD, O65B resultieren wird.
    Gruß Nastie

  • Hallo HeFe,
    könnten Sie eine Rechtsgrundlage für den Ausschluss aller nicht-O-Codes nennen? Diese Regelung wäre mir neu...

    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo HeFe,
    also die O-Codes generell als HD für die Gyn.? :d_gutefrage:
    Wenn dann gilt das zumindest nur für die Schwangeren, was wollen Sie denn bei den nichtschwangeren Patientinnen da als HD nehmen? Und auch die Kodierrichtlinien schreiben nicht unbedingt die Benutzung eines O-Codes vor. Die Frage ist doch eigentlich, ob durch den nicht bestätigten Verdacht eine Komplikation der Schwangerschaft vorlag. Meiner Meinung nach nicht. Für mich kommt daher \"Schwangerschaft als Nebenbefund: Wenn eine Patientin wegen einer Erkrankung aufgenommen wird, die weder die Schwangerschaft kompliziert noch durch die Schwangerschaft kompliziert wird, wird der Kode für diese Erkrankung als Hauptdiagnose mit der Neben- diagnose Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft zugeordnet.\" zur Anwendung. Da Keine erkrankung vorlag müsste dann also Z03.8 als HD kodiert werden.
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo und guten Morgen Findus,

    sorry, natürlich haben Sie Recht: Die O-Kodes gelten nicht generell für die Gynäkologie. War auch ein bissel falsch ausgedrückt im Eifer des Gefechtes. Natürlich gilt diese Regelung nur für die Schwangeren! :rotwerd:

    Hallo Eastfries,

    Sie benötigen bei der stationären Aufnahme von Schwangeren immer einen O-Kode als Primärdiagnose. Auch wenn die Schwangere z.B. wegen einer Fraktur aufgenommen werden sollte. S. z.B. DKR 1510b (Komplikationen einer Schwangerschaft).
    Z-Dg. sind hier nicht als HD zugelassen. Ihr Grouper meldet Ihnen das auch.

    Hallo Nastie,

    super; vielen Dank für den guten Tipp!Die O26.9 passt!! :biggrin:

    Allen noch ein frohes Schaffen!

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von HeFe:
    Sie benötigen bei der stationären Aufnahme von Schwangeren immer einen O-Kode als Primärdiagnose. Auch wenn die Schwangere z.B. wegen einer Fraktur aufgenommen werden sollte. S. z.B. DKR 1510b (Komplikationen einer Schwangerschaft).

    Lesen Sie doch bitte die von Ihnen zitierte Kodierrichtlinie richtig! In dem dort angegegebenen Beispiel1 wird das Carpaltunnelsyndrom als Hauptdiagnose angegeben und lediglich die Schwangerschaftsdauer als Sekundärkode mit verschlüsselt.

    Also auch eine Schwangere braucht nur eine O-Diagnose als Hauptdiagnose, wenn sie wegen der Schwangerschaft (oder einer komplikation der Schwangerschaft) aufgenommen wurde, nicht aber wegen einer davon unabhängigen Erkrankung.

    Im vorliegenden Beispiel besteht jedoch eine Schwangerschaft und die stationäre Aufnahme erfolgt auch wegen eines damit in Zusammenhang stehenden Symptoms. Sofern es für das Symptom \"Flüssigkeitsabgang\" keinen spezifischeren (O-)Kode gibt, ist nach DKR 1510b die O26.88 zu nehmen:

    Zitat

    Diffuse Beschwerden bei bestehender Schwangerschaft, für die keine spezifische Ursache gefunden wird, sind mit

    O26.88Â Â Â Â Â Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind

    zu kodieren.

    Wo also ist das Problem?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Herr Schaffert,

    Sie haben selbstverständlich Recht. Und eigentlich meinte ich das genau so, wie Sie es beschreiben. Die O26.88 habe ich dann auch kodiert.

    Ich bin wohl doch so langsam urlaubsreif. :augenroll:

    Vielen Dank für die Hilfen und Hinweise und allen ein schönes Wochenende!

    Herzliche Grüße

    HeFe

  • Hallo liebes Forum,

    ich knüpfe mal hier an, weil unser Fall ähnlich ist.

    Eine Schwangere wird wegen Fieber aufgenommen, das im Lauf der Behandlung abklingt, ohne dass eine Ursache gefunden wurde. Wir hatten zunächst R50.80 als HD kodiert, worauf der MDK O99.8 gefordert hatte. Dagegen hatten wir Widerspruch eingelegt, weil unter O99.8 nur Krankheitszustände unter C00-D48, H00-H95, M00.-M99 und Q00-Q99 zusammengefasst werden. Wir hatten uns dafür von DIMDI bestätigen lassen, dass diese Aufzählung eine exkludierende ist, d.h. nur die aufgezählten Kodes gelten. Auf unseren Widerspruch antwortet nun der MDK, HD hätte O26.88 werden müssen. Begründung: Die Schwangerschaft wurde durch das Fieber kompliziert, und ohne Schwangerschaft wäre die Patientin wegen des Fiebers nicht aufgenommen worden.

    Uns stört der Ausdruck "diffuse Beschwerden", denn so diffus waren die nicht: es war eindeutig Fieber. Es steht ja nicht da: "Symptom". Leider hat die DKR hierzu kein Beispiel, wie sie zu verstehen ist. Der Kode R50.80 ist viel genauer.

    Wie sehen andere dieses Problem?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    also ich sehe hier das Fieber eher im Sinne "Schwangerschaft als Nebendiagnose", denn wirklich verkompliziert wurde die Schwangerschaft durch das Fieber nicht. Das man die Schwangere wegen des Fiebers zu Untersuchung eingewiesen hat, man weiß ja nie, heißt nicht, dass hier Komplikationen vorlagen. Man wollte einfach sicher gehen, nehme ich mal an. Und das Fieber vorwiegend mit einer Schwangerschaft verbunden ist, nun da kann man sicherlich nicht geteilter Meinung sein. Hier wurde ein "ähnliches" Thema behandelt, vielleicht hilft das auch noch weiter?

    MfG findus

    MfG findus