Guten Morgen, liebes Forum,
folgender Fall macht mir wirklich Kopfzerbrechen. Eine Schwangere wird aufgenommen wegen Z.n. starkem subjektivem Flüssigkeitsabgang zur Beobachtung. Ansonsten keine Beschwerden. Der Akte ist außer einem CTG und einem Ultraschall nichts weiter an Maßnahmen zu entnehmen. Die Entlassung erfolgte dann am nächsten Tag bei vollkommener Beschwerdefreiheit. Was kodiere ich denn hier nun als HD ??? Normalerweise wäre das für mich ein typischer Fall für eine Z03.8. Ist aber in der Gynäkologie nicht zulässig. :d_gutefrage:
Gruß
HeFe