Liebes Forum,
Pat. wird in der inneren Abt. zur Anämiediagnostik stat. aufgenommen. Es ergab sich damals als Ursache eine Hypermenorrhoe und wurde unsererseits als DRG abgerechnet.
Wenige Tage später kam die Pat. dann zur Hysteroskopie und Kürettage. Dies wurde ambulant durchgeführt und als amb. operieren abgerechnet.
Die KK sieht hier allerdings einen Zusammenhang und möchte nun die ambulante Op. nicht bezahlen.
Soviel ich weiß, gibt es doch aber zwischen einer DRG-Abrechnung (konservativ) und amb. Operieren keine Fristen??? oder ???
Kann mir da jemand evt. weiterhelfen?
Gruß Mia