Verriegelungsnagelung + Drahtcerclage - nur ein OPS ???

  • Guten Morgen, Forum!

    Ein MDK schreibt uns via KK, bei einer OP bei Femurspiralfraktur (2006) sei lediglich ein Schlüssel zu verwenden.
    Wir hatten sowohl die 5-791.1g als auch die 5-791.7g verschlüsselt, da zuerst die Osteosynthese durchgeführt wurde und dann noch 2 Drahtcerclagen gelegt wurden. Da ich keinen Kombi-Code hierfür finden kann, haben wir beide OPS-Schlüssel angegeben.
    Argument der KK (MDK): Die offene Reposition erfolgte nur einmal, nicht zweimal...
    Ich möchte trotzdem darauf bestehen!

    T. Flöser

  • Guten Tag Herr Flöser,

    ich frage jetzt mal aus Unwissenheit: Wieso kann hier nicht der Schlüssel 5-791.9g (durch Materialkombinationen) angewandt werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Flöser,,

    Sie haben offen reponiert und dann neben dem Nagel auch noch Cerclagen gelegt?
    Warum sollten Sie dann 2 Kodes anstelle von einem Kode für Materialkombination verwenden dürfen?
    Siehe auch Beiträge über die Suchfunktion unter dem Begriff - Materialkombination -.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo an das \"My-DRG-Forum\",

    ich habe bei einer ähnlichen Fallkonstellation folgendes Problem:
    Diagnose: sub-/pertrochantäre Femurfraktur
    Laut OP-Bericht wurde offen reponiert und über 2 verschiedene Zugänge Drahtcerclagen und ein PFN-Alpha eingebracht. Gegen die vom MDK geforderte Materialkombination haben wir erfolgreich Widerspruch eingelegt. Jetzt ist der Prüfer der Meinung, es könnte nur 1 OPS-Kode für die offene Reposition mit Cerclagen kodiert werden, da nur 1 x reponiert wurde und fordert als Zusatzkode den 5-786 (wobei hier das Exklusivum doch Frakturen ausschließt, aber diesen Widerspruch lässt er bisher nicht gelten...). Weiß hier jemand Rat???

    Vielen Dank!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bei Frakturversorgungen ist der Kode aus 5-786 nicht anwendbar. Das Exkl. ist eindeutig und die Forderung danach völliger Nonsense.

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das deckt sich mit meiner Meinung, also werde ich versuchen, das dem Prüfer auch verständlich zu machen ...

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von Ricco:
    ... Jetzt ist der Prüfer der Meinung, es könnte nur 1 OPS-Kode für die offene Reposition mit Cerclagen kodiert werden, da nur 1 x reponiert wurde und fordert als Zusatzkode den 5-786 (wobei hier das Exklusivum doch Frakturen ausschließt, aber diesen Widerspruch lässt er bisher nicht gelten...). Weiß hier jemand Rat???


    Wenn alles (sachliche Argumentation etc.) nicht mehr hilft:


    M. E. nur als allerletztes Mittel


    Legen Sie das Gutachten der zuständigen Landesärztekammer zur Prüfung vor.
    ( \"Gefälligkeitsbegutachtung\"? Sorgfaltspflicht? )


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Abend,


    Zitat

    Wenn alles (sachliche Argumentation etc.) nicht mehr hilft:

    M. E. nur als allerletztes Mittel

    Legen Sie das Gutachten der zuständigen Landesärztekammer zur Prüfung vor.
    ( \"Gefälligkeitsbegutachtung\"? Sorgfaltspflicht? )


    Und damit sind wir direkt bei der Frage der fachlichen Qualifikation. Gefordert wird die fachliche Kompetenz. Und diese erfordert einen Facharzt für Orthopädie oder eine Zusatzqualifikation Unfallchirurgie.

    Zumindest in Nordrhein scheint es wenig entsprechend fachlich qualifizierte Gutachter des MDK zu geben.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Forum, Hallo Herr Schemann,

    Zunächst, dass der Code 5-786 nicht richtig sein kann, bedarf keiner weiteren Diskussion.
    Aber ob im konkreten fall zwei Frakturcodes anzuwenden sind, ist dafür nicht zwangsläufig richtig. Auf die Antwort von Herrn Selter eine Stellungnahme davor sei verwiesen.


    Zur Qualifikation von Gutachtern lässt sich trefflich streiten, aber auch zur Spitzfindigkeit von manchenb Codierungen und Interpretationen zu Einzelfallaussagen von DIMDI.
    Eine \"offene\" Nagelung bedarf schon von der Logig her immer zweier Zugänge, zur Fraktur und an der Einschlagstelle.
    Wenn eine Fraktur durch einen Nagel nicht gescheit zu stabilisieren ist, benötige ich eine zweite \"Methode\", z.B. eine Cerclage - d. heißt durch den vorhandenen Zugang.
    Dies ist m.E. nach der Diktion bis 2009 eher eine Materialkombination als die Kombination geschlossener Nagel und offene Cerclage.
    Machen wir uns nicht das Leben mit den vielen Spitzfindigkeiten schwer?
    Wenn jemand eine andere Meinung vertritt, dann muss es nicht (immer) an der Qualifikation liegen, manchmal auch an Unklarheiten im System.

    Vieleicht gibt es ab 2010 zumindest ein problem weniger.

    Gruß

    P.Host

  • Hallo Herr Host,
    zumindest in 2010 werden wir zwei Codes nehmen müssen. Zur Qualifikation der Gutachter haben wir mittlerweile viele Diskussionen geführt. Sozialmediziner ist wohl bei solchen Fragestellungen ausreichend, zumindest laut seriösen MDK-Aussagen.
    Sicherlich ist die Wurzel der Streitigkeiten im System zu suchen, an manchen Punkten kommen wir ja allmählich zu exakteren Definitionen, aber vieles bleibt unerquicklich.
    Auf alle Fälle machen wir uns das Leben mit Spitzfindigkeiten schwerer als es sein müßte, auf allen Seiten.

    Da wir aber zunehmend Fragestellungen über die Indikation zur stationären behandlungen bekommen, müssen wir aber zumindest hier nach der Qualifikation der Gutachter fragen, denn es ist absurd wenn ein Internist über Orthopädische oder z.b. pädiatrische Indikationen begutachtet.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U