Primäre Fehlbelegung bei unmittelbarer Weiterverlegung

  • Guten Tag zusammen,
    ich möchte auch noch was aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz beitragen.
    Problematisch ist die Sache auch noch aus der Sicht der Verlegungsabschläge.
    Ich unterstelle jetzt mal, dass der durchschnittliche Aufnahmearzt ine einem KH nachts um halb zwölf nicht um die Bedeutung von Verlegungsabschlägen weiss und eine evtl. Verlegung aus medizinischen und nicht aus ökonomischen Interessen durchführt (was wir am grünen Tisch dann draus machen ist was anderes).

    Nun hat zum einen das aufnehmende Haus ein Interesse daran, dass der Fall im verlegenden KH ambulant geführt wird, damit keine Verlegungsabschläge fällig werden. Andererseits könnte die KK ein Interesse dran haben, den fall im KH A stationär zu führen, damit via Verlegungsabschläge die Gesamtkosten geringer werden (v.a. bei den höheren Basisfallraten in den zuverlegten Häusern im Vergleich zu den verlegenden).

    Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Erfahrungen (wann wird was bezahlt und wann wird was abgerechnet) auch in diesem Kontext zu sehen sind. Und da sind die Interessenlage ja aus den o.g. Gründen sehr heterogen.

    Auch wir hatten schon Anrufe nach dem Motto - \"wenn ihr den Patienten nicht ambulant führt, nehmen wir ihn nicht auf\".

    Wollte ich nur mal so anmerken.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Bauer:
    ... aber selbst in dem Flächenland Schleswig-Holstein gibt es jetzt inzwischen von der KV zentrale Notfall(Anlauf)praxen, die fast alle an Krankenhäuser (räumlich) angegliedert sind. Und sowas richtet die KV im Rahmen des Sicherstellungsauftrages ein, nicht die Krankenkasse ...

    Über die Qualität dieser Art von Notfallversorgung könnten wir vermutlich viel diskutieren. Das Problem liegt aber an anderer Stelle: Wenn wir in Deutschland (angeblich) zu viel und zu lange stationäre Behandlungen haben und es politisches Ziel ist, diese abzubauen, dann ist es richtig, in diesem Bereich zu sparen und zu versuchen, möglichst viele Leistungen in den ambulante Bereich zu verschieben. Wenn aber gleichzeitig auch im ambulanten Sektor gespart und die ambulante Versorgung unattraktiv gemacht wird, dann kann das nicht funktionieren. Das führt dann genau zu der Situation, die wir haben, nämlich dass die Sektoren sich gegenseitig die Patienten zuschieben, letztlich aber keiner von beiden anäquat bezahlt wird. Hinzu kommt, dass das Krankenhaus nur in sehr begrenztem Umfang zur ambulanten Leistung berechtigt ist und dies dazu führt, dass erbrachte Leistungen stationär nicht bezahlt werden, weil sie nach Ansicht des MDK keine stationäre Behandlung erfordern und ambulant nicht bezahlt werden, weil das Krankenhaus dazu nicht berechtigt ist. Von den Vorhaltekosten, die ein Krankenhaus für die Nacht und Notfallversorgung im Gegensatz zu reinen KV-Notdienstzentralen aufbringt, ganz zu schweigen. Es wäre politisch wesentlich einfacher, die stationären Behandlungen zu reduzieren, wenn erstens Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung berechtigt wären und zweitens nicht gleichzeitig im stationären und ambulanten Sektor über die Maßen gespart würde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    aber selbst in dem Flächenland Schleswig-Holstein gibt es jetzt inzwischen von der KV zentrale Notfall(Anlauf)praxen, die fast alle an Krankenhäuser (räumlich) angegliedert sind.
    Gruß

    der (Kassen)Bauer

    nur mal so als Frage: sind die dann auch rund um die Uhr besetzt?
    Die Notfall-Praxen, die ich so kenne, machen so zwischen 22:00 bis 24:00 bis zum nächsten Morgen zu.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Nun hat zum einen das aufnehmende Haus ein Interesse daran, dass der Fall im verlegenden KH ambulant geführt wird, damit keine Verlegungsabschläge fällig werden. Andererseits könnte die KK ein Interesse dran haben, den fall im KH A stationär zu führen, damit via Verlegungsabschläge die Gesamtkosten geringer werden (v.a. bei den höheren Basisfallraten in den zuverlegten Häusern im Vergleich zu den verlegenden).

    Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Erfahrungen (wann wird was bezahlt und wann wird was abgerechnet) auch in diesem Kontext zu sehen sind. Und da sind die Interessenlage ja aus den o.g. Gründen sehr heterogen.

    Auch wir hatten schon Anrufe nach dem Motto - \"wenn ihr den Patienten nicht ambulant führt, nehmen wir ihn nicht auf\".

    Wollte ich nur mal so anmerken.

    Hallo Herr Horndasch,

    das trifft aber nicht auf diesen Fall zu, denn §3(2) Satz 2 FPV 2007 sagt ja aus, daß wenn die Behandlung im KH A unter 24 Stunden dauerte KH B keinen Verlegungsabschlag hinnehmen muss.

    Zu den Öffnungszeiten: weiß ich nicht alle, sind aber induviduell, sicherlich in Kiel anders als in Niebüll, es gibt ja auch zusätzlich noch den Fahrdienst, Fachärzte und Kinderanlaufpraxen. mehr siehe http://www.kvsh.de

    und zu der Qualität (ich glaube Herr Schaffert wollte das wissen): das sind alle niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte, sofern sie nicht einen eigenen Notdienst versehen (z.B. HNO, Augen usw.)

    Gruß

    der Bauer

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von Bauer:
    ...und zu der Qualität (ich glaube Herr Schaffert wollte das wissen): das sind alle niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte, sofern sie nicht einen eigenen Notdienst versehen (z.B. HNO, Augen usw.)

    ich meinte nicht die Qualifikation (obwohl sich die niedergelassenen Ärzte selbst häufig freikaufen und der Dienst oft von sagen wir mal \"weniger erfahrenen\" oder fachfremden Kollegen (z. B. Gynäkologe im allgemeinärztlichen Notdienst) gamacht wird. Ich meinte mit meiner Bemerkung, dass gerade bei am Krankenhaus angesiedelten Notdienstzentralen die Patienten oft einfach weiter geschickt werden in die entsprechende Ambulanz. Die Versorgung kleinerer Wunden beispielsweise wird dort (im Gegensatz zu früher) kaum mehr durchgeführt, sondern die Patienten werden gleich weiter in die Ambulanz geschickt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum,

    nach der Qualitätsdiskussion :d_zwinker: nochmal zum Thema: nach dem was Herr Hintz geschrieben hat was zur Aufnahme führte und zur Verlegung würde ich diesen Fall als stationär Abrechnen.
    :rotwerd: Auch auf die Gefahr hin einem anderen KH auf die Füße zu treten und mich dem Zorn :boese: :t_teufelboese: eines Kollegen aussetzten zu müssen.

    Er kann den Patienten bis zur mGVD behalten und dann ist das mit den Abschlägen auch vorbei.

    :d_pfeid:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Hr. Schulz,

    mit kommt in Ihrem Beitrag die

    [marquee]MEDIZINISCHE NOTWENDIGKEIT[/marquee]

    etwas zu kurz. Hr. Hintz hat zu Anfang mal erzählt, sein Haus wäre in der Lage gewesen, den Patienten Adäquat zu versorgen. Natürlich ist eine Kinderklinik für ein Kind immer geeigneter, jedoch darf die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und damit verknüpft, nach der medizinischen NOTWENDIGKEIT nicht so einfach unter den Tisch fallen.

    Und über Ihr Zitat \"Er kann den Patienten bis zur mGVD behalten...\", kann ich ehrlich gesagt nur den Kopf schütteln :d_neinnein:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Moin,
    ... was ja sicherlich nicht gänzlich ernst gemeint war, nicht wahr Herr Schulz?

    --> Herr Bauer: ist es nicht ohnehin in den Landesverträgen nach §112 geregelt, dass eine Verlegung medizinisch zweckmäßig sein muss? Und ist nicht ferner irgendwo geregelt, dass in einem anderen Fall vorab die Zustimmung des zuständigen Kostenträgers einzuholen ist?
    Weiterhin ist im 112er § 3 (9) Niedersachsen geregelt, dass die Aufnahmeuntersuchung Bestandteil der Krankenhausbehandlung ist und dass, wenn diese ergibt, daß die Behandlung in einem anderen KH durchzuführen ist, es sich um einen stationären Behandlungsfall handelt. Jedenfalls gilt dies bei Einweisung durch einen Kassenarzt.

    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Bauer,

    :d_gutefrage: Medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sind im Grunde gegensätze die sich noch nicht einmal anziehen. :sterne:

    Hier in diesem Fall geht es nach meiner Ansicht - und die ist nicht immer konform mit der anderer - nicht um die Frage ob ich etwas konnte, sondern ob es für den Patienten - ihr Kunde - sinnvoll war. :a_augenruppel:

    Da fällt mir ein Satz ein der mein \" Vorleben\" in hinsicht auf Kinder geprägt hat:

    \" Kinder sind keine kleinen Erwachsenen\" ( Martin Jöhr) und von diesem Standpunkt aus halte ich die Abrechnung im Fall von Herrn Hintz für korrekt.
    Da wären wir auch bei der medizinischen Notwendigkeit angelangt.


    Schönes Wochende

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    natürlich eastfries, ist das in den Landesverträgen geregelt, womit sich unsere recht kontrovers geführte Diskussion ohnehin erledigt hätte. Und klar, Hr. Schulz, können Kinder medizinisch nicht mit den gleichen Maßstäben gemessen werden, wie Erwachsene.

    Aber reduziert auf die Fakten von Hr. Hintz \"adäquate Behandlung war im eigenen Haus möglich\" und trotzdem verlegt in anderes Haus, würde ich im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes die medizinische Notwendigkeit dieser Verlegung in Frage stellen. Ich gehe nämlich davon aus, dass Hr. Hintz weiß, dass er ein Kind vor sich hat und welche medizinischen Konsequenzen das hat.

    Dass die Meinungen der Forumsteilnehmer nicht immer konform gehen, ist schon in Ordnung Hr. Schulz. Ich glaube es wäre sonst recht langweilig hier im Forum. :lach:

    Noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt