Wahl der HD bei erst später festgestellter Fraktur

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die spezielle DKR 1911 hat nichts mit der Definition der HD nach D002 zu tun. Es ist die schwerwiegendste Verletzung als HD zu nennen. Es gibt hier keinen Hinweis auf \"hat Aufnahme veranlasst\" oder sonstiges. Deswegen braucht man diesen zeitlichen Aspekt überhaupt nicht zu diskutieren.

    Also, LWK-# ist schwerwiegendste Verletzung, egal wann festgestellt, somit HD.

  • Schönen guten Tag Frau HeFe,

    der Unterschied ist der, dass der Patient in dieser Diskussion mit einer Traumafolge aufgenommen wurde. Die spezielle Kodierrichlinie 1911 sagt nun, wenn ein Patient wegen einer Traumafolge aufgenommen wird, ist die schwerwiegenste Verletzung die Hauptdiagnose. Die Kodierrichtlinie sagt nicht, dass diese Verletzung bereits bei Aufnahme erkannt worden sein muss. Vielleicht ist es einleuchtender, wenn man statt der Wirbelfraktur eine Hirnkontusion annimmt. Der Patient wird zunächst mit Commotio aufgenommen. Erst im Verlauf zeigen sich Symptome und auch erst im Verlauf ist ein entsprechende Demarkierung/Oedem im CT sichtbar. Dennoch würde hier doch die Contusion und nicht die Commotio Hauptdiagnose, da sich sicherlich bereits bei dem Trauma entstanden ist.

    In Ihrem Beispielfall wurde der Patient ja nicht wegen eines Traumas aufgenommen. Also greift auch die Kodierrichtlinie 1911 nicht, zumal es auch nicht um eine Mehrfachverletzung geht. Hier ist dann die D002 entscheident und somit die retrospektiv analysierte Veranlassung des stationären Aufenthaltes.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Nochmal schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von Zymotic:
    bei Aufnahme war die Fraktur offensichtlich im Rö.-Bild nicht zu sehen!

    Übrigens: warum wurden denn bei Aufnahme Rö-Bilder der LWS gemacht? Offensichtlich bestanden hier doch bereits klinische Beschwerden, oder?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Frau HeFe,

    da ich ja auch schon mal meinen Senf in dieser Diskussionsrunde beigetragen hatte, doch noch kurz zu Ihrem interessanten Fall: Gangrän - Apnoe bei Aufnahme - später noch Nachweis einer SHF.
    Dies ist bestimmt nicht einfach sachgerecht zu kodieren ?(

    Die Vorstellung im KH erfolgte vermutlich wegen der Gangrän, oder? Wenn der Befund eine stationäre Aufnahme erfordert und die Entscheidung dazu getroffen ist, dürfte dies die HD sein. Wäre die Behandlung auch weiter amb. möglich gewesen, machte dann aber die plötzliche Apnoe Probleme (ITS), würde sie zur HD werden, ansonsten wäre sie m. E. ND.
    Hat der/die PatIn bei Aufnahme beide Diagnose \"gleichzeitig\", würde ich die Diagnose als HD wählen, die den größten Ressourcenverbrauch während des Aufenthalts hatte (Amputation der Gangrän? ).

    Tja, nun noch die Schenkelhalsfraktur :d_gutefrage:

    War es wirklich eine \"frische\" Fraktur oder eher eine sog. Ermüdungsfraktur?
    Letztere hätte durchaus bei Aufnahme schon bestehen können, wäre somit auch ein paralleler Aufnahmegrund (zu Gangrän, Apnoe) und somit ein Kandidat für die HD :erschreck:

    Ob es Hinweise für eine frische Fraktur bei Aufnahme gegeben hat, müsste sich aus der Aufnahmedokumentation ergeben können. Vieles spricht aber für ein späteres unbekanntes Sturzereignis, somit würde die SHF zur ND werden.

    Es würde mich sehr interessieren, wie dieser Fall ausgegangen ist
    :biggrin:

    Ciao

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo an alle,
    also hier tauchen immer wieder zwei Aspekte auf. Die einen (auch ich) beziehen sich auf den Aufnahmestatus (was lag nachweislich vor, worauf gab es schon Hinweise oder entsprechende Symptome) und was die Aufnahme veranlasst haben könnte. Die andere \"Partei\" sagt eigentlich, dass es egal ist, zu welchem Zeitpunkt des Aufenthaltes eine Verletzung diagnostiziert wird, die schwerste Verletzung ist HD. Dies führt doch zu einiger Verwirrung, denn wie wir im täglichen Kodierleben sehen, werden immer mal während eines Krankenhausaufenthaltes diverse Erkrankungen, auch mal Frakturen diagnostiziert, welche dann, so kommt es bei mir vorerst an, auch gleich mal die HD werden können, auch wenn sie nicht zur Aufnahme geführt haben (siehe Schenkelhalsfraktur).

    Nun mal nur zu meinem Verständnis. Die DKR 1911 ist also eine reine \"Trauma-Kodierrichtlinie\", bzw. setzt die Anwendung dieser DKR die Aufnahme eines Patienten mit einem zur Aufnahme führenden traumatischen (Unfall) Ereignis voraus. Und dann wird die schwerste Verletzung, die mit diesem traumatischen Ereignis im Zusammenhang steht zur HD, egal wann diese diagnostiziert wird. Stürzt der Patient aber zB. während des Aufenthaltes und zieht sich weiter Verletzungen zu, ggf. auch schwerere als beim ursprünglichen Ereignis, werden die dann aber trotzdem nur ND (oder greift das ganze auch bei späteren Unfällen auf Station auch noch???). Für alle nichttraumatischen Fälle greift DKR D002f.

    Zum Abschluß sei noch die folgende Frage gestattet. Wie ist das bei Patienten, welche im Rahmen eines Hirninfarktes stürzen und sich eine SHF zuziehen? Ursache Hirninfarkt vs. schwerste Verletzung SHF? Oder kommt es dann darauf an, ob ich den Patient in die Unfallchirurgie karre und den Hirninfarkt nebenbei behandle oder den Patienten auf die internistische Station aufneheme und die Fraktur (bitte nicht lächeln) quasi konsilarisch operiere, der Patient die Unfallchirurgie aber ansonsten nie zu gesicht bekommt?

    MfG findus und einen geruhsamen Feierabend für alle

    MfG findus

  • Schönen guten Tag Findus,

    Zitat


    Original von Findus:
    Hallo an alle,
    also hier tauchen immer wieder zwei Aspekte auf. Die einen (auch ich) beziehen sich auf den Aufnahmestatus (was lag nachweislich vor, worauf gab es schon Hinweise oder entsprechende Symptome) und was die Aufnahme veranlasst haben könnte.


    Dies ist die Regel (DKR D002), zu der es in den speziellen Kodierrichtlinien jedoch Ausnahmen gibt.


    Zitat

    Die andere \" Partei \" sagt eigentlich, dass es egal ist, zu welchem Zeitpunkt des Aufenthaltes eine Verletzung diagnostiziert wird, die schwerste Verletzung ist HD. Dies führt doch zu einiger Verwirrung, denn wie wir im täglichen Kodierleben sehen, werden immer mal während eines Krankenhausaufenthaltes diverse Erkrankungen, auch mal Frakturen diagnostiziert, welche dann, so kommt es bei mir vorerst an, auch gleich mal die HD werden können, auch wenn sie nicht zur Aufnahme geführt haben (siehe Schenkelhalsfraktur).


    Das stimmt so allgemein nicht!


    Zitat

    Nun mal nur zu meinem Verständnis. Die DKR 1911 ist also eine reine \"Trauma-Kodierrichtlinie\", bzw. setzt die Anwendung dieser DKR die Aufnahme eines Patienten mit einem zur Aufnahme führenden traumatischen (Unfall) Ereignis voraus.


    Überschrift des Kapitels: \"VERLETZUNGEN, VERGIFTUNGEN UND BESTIMMTE ANDERE FOLGEN ÄUSSERER URSACHEN\", Überschrift der Kodierrichtlinie 1911: \"MEHRFACHVERLETZUNGEN\"


    Zitat

    Und dann wird die schwerste Verletzung, die mit diesem traumatischen Ereignis im Zusammenhang steht zur HD, egal wann diese diagnostiziert wird.


    Sofern sie bei Aufnahme vorgelegen hat.


    Zitat

    Stürzt der Patient aber zB. während des Aufenthaltes und zieht sich weiter Verletzungen zu, ggf. auch schwerere als beim ursprünglichen Ereignis, werden die dann aber trotzdem nur ND (oder greift das ganze auch bei späteren Unfällen auf Station auch noch???). Für alle nichttraumatischen Fälle greift DKR D002f.


    So sehe ich das auch, wobei ich zugeben muss, dass die Frage in der Klammer eine gute Frage ist, denn die Kodierrichtline sagt eigentlich nicht ausdrücklich, dass die Verletzung bei Aufnahme vorgelegen haben muss. Allerdings erscheint mir das im Zusammenhang relativ klar und auch das Beispiel in der Kodierrichtlinie stellt den Fall so dar.


    Zitat

    Zum Abschluß sei noch die folgende Frage gestattet. Wie ist das bei Patienten, welche im Rahmen eines Hirninfarktes stürzen und sich eine SHF zuziehen? Ursache Hirninfarkt vs. schwerste Verletzung SHF? Oder kommt es dann darauf an, ob ich den Patient in die Unfallchirurgie karre und den Hirninfarkt nebenbei behandle oder den Patienten auf die internistische Station aufneheme und die Fraktur (bitte nicht lächeln) quasi konsilarisch operiere, der Patient die Unfallchirurgie aber ansonsten nie zu gesicht bekommt?


    Dann ist gemäß D002 nach Ressourcenverbrauch zu wählen.


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen die Herren,


    die Kodierrichtlinie ist mir schon klar. Das setzt aber auch voraus - wie Sie es selbst auch sagen, Herr Schaffert - dass die Verletzung bei Aufnahme vorgelegen haben muss. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, klagte der Pat. erst am Entlasstag über Rückenschmerzen. Vorher gab er keinerlei Beschwerden an. Um es mal zu überziehen.... vielleicht hatte der Patient ja eine Spontanfraktur während des Aufenthaltes- warum auch immer?? Oder habe ich etwas übersehen?

    MfG
    HeFe

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von HeFe:
    .... vielleicht hatte der Patient ja eine Spontanfraktur während des Aufenthaltes- warum auch immer?? Oder habe ich etwas übersehen?

    Guten Morgen,

    es gibt nur 2 Möglichkeiten der Kodierung: HD oder ND.
    Wahrscheinlich ist, dass er sich die Fraktur beim Sturz zugezogen hat und erst später auffiel. Dann ist sie aus oben genannten Gründen HD.
    Kommt es erst während des Aufenthaltes zur Fraktur (egal ob durch erneutes Trauma oder andere Ursache), ist sie ND.
    Was jetzt zutrifft, wissen die behandelnden Ärzte und man muss nicht weiter spekulieren.

  • Hallo,

    für mich ist das immer noch nicht klar. Folgender Fall beschäftigt mich:

    Pat kommt mit Schädelprellung (ggf CC) und Radiusfraktur. Wegen Schädelprellung Überwachung und die Fraktur wird mit Kirschnerdrähten operativ versorgt.

    Die Frakturversorgung ist im § 115 mit Kategorie 1 gelistet und hätte somit (alleine) die stationäre Aufnahme nicht ausgelöst.

    In einem Gutachten zu diesem Fall heißt es: \"Aufgrund des Alters sowie der vegetativen Symptomatik nach Schädelanprall, etc. ist die stationäre Aufnahme ableitbar.\"

    Zur Info: die KK hatte ausschließlich die Verweildauer prüfen lassen.

    Es wäre nett wenn mir hier jemand die Tomaten von den Augen nehmen könnte, was HD sein soll.

    mfg

    Reeka

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der Patient wurde also mit (mind.) 2 Verletzungen aufgenommen: Fraktur und Schädelprellung.

    Dann kodiert man nicht nach der D002, sondern nach der 1911. Also ist die schwerwiegendste Verletzung HD.
    Wenn es nur eine Schädelprellung war (ICB und sonstiges wurde ausgeschlossen), sehe ich nicht, warum dies schwerwiegender sein soll, als eine OP-würdige Fraktur des Radius.

  • Hallo,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich hatte mich eben mal in 2006 dieser \"§115-Argumentation\" gebeugt. :rotwerd: :rotwerd: :rotwerd: Ich habe sogar den Verdacht es war der gleiche Gutachter.

    Nur nebenbei: Ich hatte in diesem neuen Fall die Fraktur als HD zur Abrechnung gebracht, bin aber bei der Formulierung des Gutachtens unsicher geworden (da hat mich wohl dunkel meine Erinnerung eingeholt).

    mfg

    Reeka