Eigentlich CHI, dann aber erst ITS! Was ist die Hauptdiagnose?

  • Guten Morgen liebes Forum,

    bei folgendem Fall hätte ich gern Ihren Rat:

    Pat. kommt zur chir. Aufnahme wegen Diabetischem Gangrän. In der Ambulanz hat der Patient plötzlich eine Apnoe und kommt erst einmal auf die Intensivstation. Nach ein paar Stunden wird er auf die Innere Normalstation verlegt. Hier efolgte zuerst ein UKG (dabei kam nichts heraus)und eine Abstrichentnahme vom Fuß (ergab P.mira), eine i.v.-Antibiose, Flüssigkeitssubstitution und Heparingabe durch einen Perfusor. Am 2. Tag wird ein chir. Konsil bzgl. des diab. Fußes angefordert. Weiter wird im Verlauf des stat. Aufenthaltes weitere Diagnostik hinsichtl. des Fußes unternommen (u.a. CT). Später erfolgt dann die Verlegung in ein Haus mit Gefäßchirurgie.
    Abgesehen davon, ob der Pat. dann nicht auf die Chirugie gehört hätte, was ist hier nun als HD zu kodieren? Eigentlicher Aufnahmegrund war der diab. Fuß. Akut aufgenommen wegen Apnoe auf die ITS. M.E liegen hier 2 konk. Diagnosen vor. Daher neige ich zum Diab. Fuß als HD. Wie sehen Sie das??

    Vielen Dank schon mal.

    MfG
    HeFe

  • Hallo,

    hier kommt es darauf an, wann der Pat denn tatsächlich aufgenommen wurde. Das kann m.E. nur der Moment sein, in der die ärztliche Entscheidung gefällt wurde, den Patienten stationär zu behandeln. (Und nicht das Eintreffen im KH, Unterschreiben des Aufnahmevertrages o.ä.).

    Trat die Apnoe erst auf, als der Pat \"schon aufgenommen\" war, führte sie nicht zur Aufnahme und kann daher nach den DKR nicht Hauptdiagnose werden (entpsrechend die ggf. bekannte zur Apnoe führende Diagnose natürlich auch nicht).
    Stand zum Zeitpunkt der Apnoe noch nicht fest, dass der Pat. aufgenommen werden würde, haben Sie in der Tat zwei Diagnosen, die zur Aufnahme geführt haben und können nach Ressourcenverbrauch wählen.

    Gruß, J.Helling

    PS: Verwiesen sei aber auch auf http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=43594

    Ist das Urteil eigentlich inzwischen rechtskräftig?

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat

    Original von JanH:

    ...und können nach Ressourcenverbrauch wählen.

    Nicht können, sondern müssen! Der Ressourcenverbrauch der Intensivbehandlung war doch wohl höher, als der Abstrich am Fuß, oder?

    Im Übrigen heißt es in den Kodierrichtlinien nicht \"die hauptsächlich für die Veranlassung der stationären Krankenhausaufnahme des Patienten verantwortlich ist.â€, sondern: \"die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€

    Zu brücksichtigen ist somit nicht nur der ursprüngliche Aufnahmeanlass, sondern auch in gewissem Umfang die Umstände des Aufenthaltes. Das ist zwar sicherliche ein wenig Haarspalterei, wird aber auch in den Kodierrichlinien dort deutlich, wo es nicht nur um den Aufnahmeanlass geht, sonderen auch darum, was behandelt wurde (z. B. im Abschnitt über zugrundeliegende Erkrankung).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    ich bin ja auch ein Freund solcher Spitzfindigkeiten. Allerdings beginnt ja der Aufenthalt mit der Aufnahme, hier liegt also auch die Veranlassung.
    Insofern habe ich die DKR bisher auch immer so ausgelegt, dass eine Erkrankung, die \"für die Veranlassung des KH-Aufenthaltes\" verantwortlich ist, nicht nur bereits bei Aufnahme bestehen muss, sondern auch die Aufnahme (als Beginn des Aufenthaltes) veranlassen muss - was natürlich nicht bedeutet, das sie zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt sein muss.

    Das sieht ja aber auch das Sozialgericht, auf dessen Urteil ich oben verlinkt habe, anders...

    Zum Ressourcenverbauch: Der geht aus der Ursprungsmail nur bedingt hervor (z.B. Aufenthaltsdauer Intensiv), aber es dürfte wohl so sein.

    Gruß, J.Helling

  • Hallo,
    aus dem Eingangspost lese ich, dass die Aufnahme geplant war. Der stationäre Aufenthalt beginnt doch mit der ersten Handlung am Patienten, egal ob dies in der Ambulanz oder auf Station geschieht. Somit würde ich bei der Gangrän als \"Veranlassung\" des \"Aufenthaltes\" bleiben.
    Und ich verstehe die Differenzierung zwischen Aufnahme und Aufenthalt im o.e. Kontext nicht... Die Veranlassung ist die Veranlassung - ich sehe keinen Unterschied zwischen der Veranlassung der Aufnahme und der Veranlassung des Aufenthaltes, es sei denn es geht um die Differenzierung \"eines\" Krankheitsbildes (Symptom<-->Ursache)
    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo zusammen,
    wir haben ja auch des öfteren den Fall, dass ein Pat. in die Chirurgie kommt. der Chirurg kommt, sieht den Patienten und leidet ihn wegen der bei Aufnahme vorhandenen internistischen Begeliterkrankungen an den Internisten weiter.
    dann erfolgt die Aufnahme in der Inneren, die kardiale rekompensation (als Beispiel) und anschliesend die Entlasung oder die chirurg. Therapie - wenn vertretbar.
    Hier wurde also der Pat. gesehen, eine chirurg. Aufnahme kam wegen Begleitkrankheit nicht in Betracht. Frage: Kann dann die chirurg. Diagnose verantwortlich für den Aufenthalt sein????
    Falls der Patient wegen der Begleiterkrankung sofort verlegt werden würde, wird die chrirugische Aufnahme doch auch von den Kostenträgern bestritten und eine Notfallabrechnung gefordert (auf die hierzu parallel verlaufende Diskussion darf ich verweisen).
    Insofern würde ich hier auch für die Apnoe als HD plädieren, gesetzt den Fall, dass diese bei der Aufnahmeuntersuchung eintrat und zur primären Aufnahme des Patienten in die Innere führte.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo noch einmal,

    @E.Horndasch: Das müßte man m.E. schon präzisieren. Leitet der Chirurg den Patienten bereits bei erster \"Sichtung\" weiter? Dann würde ich Ihnen prinzipiell zustimmen. Die chirurgische Erkrankung hat zwar den Patienten in das KH geführt, aber in der konkreten Situation nicht zur Aufnahme/zum Aufenthalt. Oder leitet der Chirurg erst z.B. nach Erhalt von Laborwerten o.ä. weiter? Dann wird es schon schwieriger...

    Ich würde es weiter davon abhängig machen, wegen welcher Erkrankung(en) konkret vom Arzt (egal, wieviele der Pat ggf. vorher im KH schon gesehen hat bzw. umgekehrt) die Entscheidung zur stat. Aufnahme/zum Aufenthalt gestellt wird. Das ist für mich der Zeitpunkt, um den es hier geht. Da kann der Pat vorher auch diverse Ambulanzen durchlaufen haben....

    Genau das sieht ja aber das oben angegebene Sozialgerichtsurteil anders, es geht dann um eine Auslegung des Begriffs \"Veranlassung\".

    Die Beispiele kennen wir doch aus der Praxis: Chirurg: Hat nix chirurgisches, schicken wir mal zum Internisten. Internist: Herz, Lunge und Kreislauf o.B., versuchts doch mal beim Neurologen usw...
    Da lohnt sich dann die interdisziplinäre Aufnahmestation... ;)

    @N.Richter: Genau das widerspricht meiner Auslegung des Begriffes Aufnahme. Nur, weil die Aufnahme \"geplant\" war und der Patient schon im Haus war, ist er ja noch lange nicht aufgenommen... §39 SGB V spricht hier ja von einer Prüfung, und die kann nur der aufnehmende Arzt durchführen.

    Und was lernen wir daraus.... es bleibt spannend... und weiterhin werden wir in solche Diskussionen (nicht nur hier, auch bis zu Gerichten) Ressourcen einbringen..

    Gruß und weiterhin viel Spaß, J.Helling

  • Hallo die Herren,

    der Patient kam nachmittags mit einer Einweisung des Hausarztes. Was ja nicht unbedingt zu bedeuten hat, dass auch eine stationäre Aufnahme zu erfolgen hat.

    Es ist schon sehr verwirrend. :sterne: Einerseits hat ja erst einmal die Apnoe den stat. Aufenthalt akut verursacht. Aber das Gangrän hätte sicher auch eine stationäre Aufnahme zur Folge gehabt. Denn wie sich im Nachhinein heraus stellte, erfolgte nach der Rückverlegung aus der Gefäßchirurgie in unser Haus eine Amputation des Vorfußes (mit entspr. Nachsorge etc...). Aber das konnte man derzeit natürlich noch nicht wissen. :d_gutefrage:
    Die Fälle wurden nun zusammengeführt (Rückverlegung) und dadurch ergab sich eine Gesamtverweildauer von 54 Tagen! Wenn ich mir das Ganze so anschaue, tue ich mich wirklich schwer, die Apnoe als HD zu kodieren. Zumal davon nie mehr wieder die \"Rede\" war, nichts heraus kam (auch keine weitere Diagnostik erfolgt ist). Es wurde im Prinzip direkt nach Verlegung von ITS auf Normalstation der diab. Fuß behandelt mit der erwähnten anschl. Verlegung. Natürlich ist mir klar, dass man nicht danach gehen kann, womit man sich \"schwertut\" :)

    Also, was hat nun hauptsächlich den Krankenhaus aufenthaltveranlasst? Die Apnoe. Aber Beideshätte sicher einen stat. Aufenthalt veranlasst...... :augenroll:

    Ich glaube, ich mache für heute erstmal Feierabend.

    Einen schönen Feierabend für alle.

    MfG
    HeFe

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Eastfries:

    Und ich verstehe die Differenzierung zwischen Aufnahme und Aufenthalt im o.e. Kontext nicht... Die Veranlassung ist die Veranlassung - ich sehe keinen Unterschied zwischen der Veranlassung der Aufnahme und der Veranlassung des Aufenthaltes, es sei denn es geht um die Differenzierung \"eines\" Krankheitsbildes (Symptom<-->Ursache)


    nehmen wir einmal ein Beispiel dass wir so ähnlich hier auch schon kontrovers diskutiert haben: Ein Patient kommt geplant zur stationären Aufnahme zur Hüft-TEP. Bei der Aufnahmeuntersuchung stellt sich heraus, dass er Leukos und Fieber hat und hustet. Daraufhin wird er internistisch behandelt, die TEP in diesem Aufenthalt nicht implantiert.

    Zweifellos war die Veranlassung der stationären Aufnahme die Coxarthrose und geplante TEP, denn deswegen hat sich der Patient ins Krankenhaus begeben. Der Aufenthalt in seinder konkreten Form, nämlich mit ausschließlich internistischer Behandlung und ohne Implantation der TEP, wurde jedoch durch die Lungenentzündung veranlasst.

    Vielleicht macht das den Unterschied klar. Ich möchte jetzt bitte auch keine Argumentationen, dann könne man alles was im Verlauf aufgetreten ist, zur Hauptdiagnose machen. Gemeint ist lediglich, dass nicht allein der Anlass, warum der Patient ins Krankenhaus gekommen ist eine Rolle spielt, sondern auch der Anlass der initialen Behandlung. Selbstverständlich muss die entsprechende Diagnose zu Beginn der stationären Behandlung vorhanden sein.

    Es trifft auch nicht zu, dass mit der ersten Handlung am Patienten die stationäre Behandlung beginnt. Zumindest in Hessen und auch in einigen anderen Ländern mit Vertrag nach § 112 SGB V ist die Voraussetzung für die stationäre Behandlung die Entscheidung des Krankenhausarztes nach der Aufnahmeuntersuchung. Was allerdings nun zur Aufnahmeuntersuchung gehört, darüber kann man sich trefflich streiten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    völlig richtig... Ich bezog mich auf einen geplanten Aufenthalt und - sollte bei der Aufnahmeuntersuchung die stationäre Behandlungswürdigkeit festgestellt werden, so liegt doch der Aufnahmezeitpunkt nicht nach der Untersuchung, sondern mit Beginn dieser (spätestens). Das meinte ich mit erster Handlung.
    Der Umstand, dass der Patient mit Einweisung vom Niedergelassenen kam und dann während der Abklärung beim Chirurgen eine primäre internistische Notwendigkeit der Behandlung festgestellt wurde, lässt mich den Fall mit anderer Sichtweise betrachten. Nun stellt es sich tatsächlich so dar, dass die Apnoe den Aufenthalt in erster Linie veranlasste. Der einleitende Satz: \"Patient kommt zur chir. Aufnahme...\" hat mich fehlgeleitet...
    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Bisherige Diskussion und Vorschläge find ich zu sehr akademisch ohne praktische Anwendung, daher folgender Vorschlag für elektive Aufnahmen:
    Wenn ein Pat. wegen Krankheit X einbestellt wurde und am geplanten Tag bereits in seinem Krankenbett auf der Station lag, dann ist Krankheit X die HD. Alles andere, was danach passieren möge, sind Nebendiagnosen.

    Sollten noch akute Probleme/Erkrankungen Y, Z ...hinzukommen, bevor
    der Pat. noch auf der Station in seinem Bett war, dann ist diejenige
    Erkrankung mit höchstem Ressourcenverbrauch die HD.

    Diese praktische Lösung sollte eigentlich ihren Weg in die DKR finden, 8o
    meint Ihr
    Ordu
    Gruß