• Alter Schwede,
    ich reg mich auf über mich, weil ich so verflixt bin, dass ich die DKRs nicht mehr verstehe. Bitte um ganz einfache Antwort:

    Wann zahlt man die in der Spalte uGV definierten Abschläge pro Tag: wenn man unter der definierten uGV liegt, oder unter der durchscnittlichen Verweildauer?

    Vielen Dank und Hallo Forum :augenroll:
    NR

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    diese Regelungen haben nichts mit den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu tun, sondern werden über die Fallpauschalenvereinbarung (FPV) vorgegeben. Ohne jetzt auf die Sonderfälle einzugehen:

    Abschläge bei Unterschreiten der unteren Grenzvereildauer (uGVD) werden berechnet, wenn die Entlassung unterhalb der uGVD der jeweiligen DRG erfolgt. Im Fallpauschalenkatalog ist dann der 1. Tag mit Abschlag ausgewiesen (Berechnet sich aus uGVD - 1).
    Abschläge bei Unterschreiten der mittleren Verweildauer (mVD) werden bei Verlegungen mit Aufenthalt unterhalb der mVD (kaufmännisch auf die nächste ganze Zahl gerundet) der jeweiligen DRG berechnet.

    Allerdings gibt es hier Ausnahmen und dann gibt es keine einfache Antwort mehr (Verweildauer < 24 h im verlegenden Krankenhaus, Ausnahmen laut Fallpauschalenkatalog,...). Sehen Sie hierzu die FPV 2007.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau