Liebe Forumsmitglieder,
ich arbeite erst seit Kurzem als Kodierkraft und hab efolgende Frage
Bei der Kodierung des Wunddebridements mit 5 893.... gibt Kodip an,man dürfe diesen Kode nur einmal pro Aufenthalt verwenden. Ich habe das aber so in den Kodierrichtlinien nicht gefunde, da sich meiner Meinung nach P012 eher auf Prozeduren aus dem 8er Bereich bezieht und die P005 eigentlich sagt, ich soll nach Aufwand kodieren, - obwohl mir diese Regel zugegebenermaßen nicht ganz eindeutig erscheint.
Wenn Kodip Recht hat, sagt P005 aber doch zumindest, dass ich 5-893 mehrfach verwenden darf, wenn die Lokalisation sich unterscheidet, oder sehe ich das falsch?
Wenn verschieden Arten des Debridemnets angewendet werden (z.B. chirurgisch und mit Maden) könnte ich die dann beide verschlüsseln auch wenn es sich um die gleiche Lokalisation ahndelt?
Mit Gruß und Dank für eine Antwort
Christiane