• Liebe Forumsmitglieder,
    ich arbeite erst seit Kurzem als Kodierkraft und hab efolgende Frage
    Bei der Kodierung des Wunddebridements mit 5 893.... gibt Kodip an,man dürfe diesen Kode nur einmal pro Aufenthalt verwenden. Ich habe das aber so in den Kodierrichtlinien nicht gefunde, da sich meiner Meinung nach P012 eher auf Prozeduren aus dem 8er Bereich bezieht und die P005 eigentlich sagt, ich soll nach Aufwand kodieren, - obwohl mir diese Regel zugegebenermaßen nicht ganz eindeutig erscheint.
    Wenn Kodip Recht hat, sagt P005 aber doch zumindest, dass ich 5-893 mehrfach verwenden darf, wenn die Lokalisation sich unterscheidet, oder sehe ich das falsch?
    Wenn verschieden Arten des Debridemnets angewendet werden (z.B. chirurgisch und mit Maden) könnte ich die dann beide verschlüsseln auch wenn es sich um die gleiche Lokalisation ahndelt?

    Mit Gruß und Dank für eine Antwort
    Christiane

  • Hallo Christiane aus Essen,

    willkommen im Forum!

    Ich gebe gerne zu, dass ich zum ersten mal auf dieses Problem gestoßen werde :biggrin:
    In der Tat sagt Kodip diesen tollen Satz: \"Die Flächenangaben sind zu addieren und am Ende des Aufenthaltes einmal zu kodieren.\" mit Bezug auf die P012d.
    In der Buchversion OPS 2007 des DIMDI steht nichts dazu.
    Ich vermute fast, hier liegt Kodip in der Interpretation der P012d falsch!

    Die P005 benennt m.E. in der Tab 1 genau die Prozeduren, die nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind. Die 5-893 gehört nicht dazu. Unabhängig von der P005 darf die 5-893 mehrfach verwendet werden, auch wenn die Lokalisation gleich ist, aber zu verschiedenen OP-Daten!

    Wenn verschiedene Arten der Debridements (chirurgisch und biochirurgisch) verwendet werden, können sie beide verschlüsselt werden, auch an der selben Lokalisation und an einem Termin.

    Schöne Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,


    Zitat


    Original von riol:
    ...biochirurgisch...


    ...derzeit nur als \"optionaler\" Kode (nicht-amtlicher Erweiterungskatalog)!


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Riol,

    Danke für die Antwort, fühle mich dadurch bestätigt in meiner Meinung.
    Gibt Diacos dazu eigentlich irgendwelche Empfehlungen (falls Diacos das überhaupt tut, ich arbeite nicht damit und weiß das daher nicht.)?

    Mit freundlichem Gruß

    Christiane

  • Hallo Christiane,

    habe keine Erfahrung mit Diacos. Hat uns bei der Präsentation nicht zugesagt.

    Danke für den Hinweis, Herr Balling :)

    MfG

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von RolandBalling:


    ...derzeit nur als \"optionaler\" Kode (nicht-amtlicher Erweiterungskatalog)!

    Hallo,

    OPS-2008 Vorabversion:

    5-89 Operationen an Haut und Unterhaut
    5-893 Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
    ** 5-893.3 Großflächig, mit Anwendung biochirurgischer Verfahren Inkl.: Anwendung von Fliegenmaden

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Selter

    mir ist hier die Formulierung des OPS (mit Anwendung von...) nicht ganz klar.

    Zitat

    Die Madentherapie ist in meinen Augen nicht mit einem OPS-Kode abbildbar

    Es ist doch schon gemeint, dass bei 5-893.3 erst ein Debridement und dann Aufsetzen von Maden erfolgt oder reicht, wie sie 2002 so schön formuliert haben, das Auflegen von Maden auf eine Wunde?

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…user=&sepost=#4

    Wenn schon das Auflegen reicht, dann würde ich das nicht chirurgische Wundtoilette mit (nicht durch) Anwendung biochirurgischer Verfahren sondern einfach biochirurgische (Wund-)Toilette, auch abzukürzen mit BiTo, nennen wollen -

    Zitat

    (im Sinne der 5er-Kodes und nicht despektierlich/disqualifizierend gemeint)


    :j_spiny: Gruß nach Murnau!

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Finke,

    im Kode steht \"und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut\". Wenn man das alleine stehen lässt und die Maden den Job übernehmen, ist es zu kodieren (ohne das da einer mit einem Löffel vorgearbeitet hat). So sehe ich das jedenfalls.

    Eine gültige Antwort gibt es aber nur beim DIMDI.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Ich habe eine neue Frage zu diesem Thema:

    Rechtfertigt die Verwendung eines scharfen Löffels im Rahmen einer Hämatomausräumung den OPS für \"chirurgische Wundtoilette\" ( 5-893.0f) oder ist dies noch eine einfache \"Hämatomausräumung\" ( 5-892.1f ).

    Wo ist die Grenze?

    Für Antworten und vielleicht auch zitierbare Quellen wäre ich dankbar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    unter 5-892.1 steht ja als Überschrift \"Inzision\" und die Procedur führt üblicherweise nicht in eine operative DRG, das ist vermutlich ja auch der Grund für Ihre Anfrage.
    Ich mache das immer davon abhängig, wie lange der Eingriff gedauert hat und wie aufwändig das Ganze war. Wenn man mit einem Löffelchen einmal in die Wunde kratzt, rechtfertigt dies nicht unbedingt den Aufwand, aber eine Hämatomausräumung, wie ich sie kenne, ist normalerweise aufwändiger und beinhaltet das \"Auslöffeln\" des Hämatoms und anschließendes Auskratzen des Wundgrundes - da ist dann die \"Inzision\" doch deutlich zuwenig als Kode.

    Diesbezüglich hatten wir aber tatsächlich bisher keine Anfragen, so dass ich keine Erfahrungen mit dem MDK habe. Hoffe, konnte trotzdem etwas helfen.

    Gruß

    Ina Broß
    Ärztin für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    :sterne:

  • Schöndn guten Tag Frau Broß,

    Zitat


    Original von InaBross:
    Ich mache das immer davon abhängig, wie lange der Eingriff gedauert hat und wie aufwändig das Ganze war.

    Es tut mir ja sehr leid, aber ich finde die Antwort unbefriedigend. Wo soll denn da die Grenze sein? Wenn einmal \"kratzen\" zu wenig ist, muss man den dann zwei mal oder drei mal ? Das ist doch alles wachsweich!

    Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:

    1.
    Incision bedeutet \"Einschnitt\" (in Haut und Unterhaut), nicht mehr und nicht weniger. Unter dem Code für Incision ist die Hämatomausräumung inkludiert, so dass das Eingehen mit dem Finger, das Ausräumen der Koagel und die Spülung dazugehört.
    Das \"Kratzen\" mit dem scharfen Löffel (wie oft auch immer) ist ein Anfrischen des Wundgrundes und somit eine Wundtoilette (=deutsche Übersetzung für Debridement). Schließlich ist der Löffel ja deshalb \"scharf\", damit er etwas Gewebe mitnimmt, sonst würde ich einen Kaffeelöffel nehmen!

    2.
    Nach chirurgischem Verständnis ( wer definiert das ? ) gehört zu einer Hämatomausräumung das Anfrischen des Wundgrundes dazu und ist deshab aufgrund des Inclusivums im Kode enthalten.

    Leider geht es hier auch nicht um eine Diskussion mit dem MDK, sondern mit einem Sachbearbeiter einer BG, was die Sache nicht einfacher macht. Aber vielleicht wird dieser ja qualifiziert beraten ?!
    :d_zwinker:
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,