Hallo Herr Merguet,
Zitat
Original von merguet:3. Die Inhaltliche Diskussion um Strukturvoraussetzungen, Zeitpunkte von CTs, die Notwendigkeit, Ausdrucke von Monitorbildern des EKG zu machen oder Untersuchungszeitpunkte, die auch nicht um 30 Minuten über den vorgeschriebenen 6 Stunden liegen dürfen, möchte ich gerne gerichtlich klären lassen.
Abgesehen davon, dass die Abwehr der Komplexbehanldung ein Sport geworden zu sein scheint, möchte ich gerne schlicht Klarheit. Wenn Gerichte bestätigen, dass ein 2. CT gemacht werden muss, bitte, dann eben auch dieses. Wenn eine neurolog. Untersuchung auch des 6. Patienten einer Stroke unit nicht 30 MInuten später sein darf, Bitte. Wenn es Nötig ist, Monitor-Bilder auszudrucken, obwohl völlig klar ist, dass der Patient mit diesem verbunden war, bitte. Für derartigen Unsinn möchte ich aber gerichtliche Klärung.
was die zeitlichen Grenzen der Komplexbehandlung angeht, muss ich da leider zeimlich Humorlos sein. Wenn ein Kode bestimmte Grenzen vorsieht, gelten diese exakt. Anders gesagt: Wénn im OPS sechs Stunden stehen, sind diese zu beachten, oder der Kode wird nicht verwendet. Sofern Sie in der Lage sind, ihre Prozesse entsprechend umzustellen, können Sie es natürlich wieder tun.
Dies liegt absolut in der Logik des DRG-Systems, welches lediglich Pauschalen vergütet. Umgedreht bekommen Sie ja auch nicht weniger, wenn der Einzelfall mal billiger als die DRG war.
Wenn Sie allerdings ohne medizinische Notwendigkeit ein weiteres CT durchführen, nur um in den Genuss der höheren Abrechnung zu kommen, dann begeben Sie sich in die Niederungen der Körperverletzung. Entschuldigung, wenn dass jetzt sehr aggressiv klingt, aber die DRGs sollen den medizischen Fall ökonomisch abbilden, sie dienen nicht als Leitlinie zur Behandlung.
Wenn Sie sagen sollten, mir doch egal, ob der Patient eine unnötige Strahlenbelastung hat, ich brauche das für meine Abrechnung, dann kollidiert das in meinen Augen mit der medizinischen Ethik. Und zwar ziemlich heftig.
Oder würden Sie Patienten operieren, obwohl diese es gar nicht nötig haben?
Sollten Sie allerdings ein paar Sitzungen Physiotherapie zuviel durchführen, wäre das höchstens unwirtschaftlich. Und ob das der MDK wirklich nachweisen kann, wage ich zu bezweifeln.
Wohlgemerkt, wir streiten uns hier in erster Linie nicht um die Art der Behandlung, sondern um die Art der Abrechnung derselben (in diesem Fall konkret um die Anwendung der Komplexkodes).
Nachdenklich
Bern