Versorgung einer Osteosynthese durch Schraube oder Materialkombination

  • Liebe Gemeinde,

    folgendes Problem mit dem MDK in dieser Woche:

    Wir haben eine Osteosynthese durchgeführt und diese durch Schraube (5-790.0e) und durch eine dynamische Kompressionsschraube (5-790.8e) versorgt und kodiert.
    Demanch also so spezifisch wie möglich!

    Der MDK möchte nun allerdings, dass wir diese beiden Kodes durch die 5-790.9 (Versorgung durch Materialkombinationen) ersetzten.

    Hat damit evtl. schon jemand Erfahrung bzw. eine Meinung wer Recht hat?

    Vielen Dank im voraus!

    Gruß
    casapietra

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    geben Sie bitte mal - Materialkombination - in der Suchfunktion ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo casapietra,

    wirklich interessanter Fall, wenn man der Sache nachgeht :d_gutefrage:

    Ich vermute, es handelte sich um eine SHF S72.01 versorgt mit DHS 5-790.8e und zusätzlicher Antirotationsschraube 5-790.0e. Der Grouper führt mich dann in die I08B. Die zusätzliche OPS für Materialkombination 5-790.9e ändert bei mir nix an der I08B!! Scheint damit eher von akademischem Wert bzw. dient einer vollständigen Fallbeschreibung.

    Wenn man sich den Thesaurus zu 5-790.9e ansieht, ist möglicherweise eher an die Verbundosteosynthesen gedacht worden, allerdings auch die \"einfache\" Materialkombination. Es stellt sich die Frage, ob 2 Schrauben unterschiedlichen Durchmessers schon als Materialkombination betrachtet werden dürfen. :d_zwinker:

    Ok, Tatsache ist wohl, es wurde zur DHS ergänzend eine Schraube eingebracht, damit Mehraufwand und auch kodierbar.
    Aber mit und ohne 5-790.9e schickt mich Kodip in die I08B :biggrin:

    Ohne die Schraube 5-790.0e reicht es nur für die I08C ;(

    Jetzt schon mal ein Schönes Wochenende
    Habe heute FN

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie gesagt, hilft hier die Suchfunktion:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…HS%20Schraube#1

    In Ihrem Fall kodieren Sie nicht 2 Kodes, sondern die Materialkombination.

    Dieses Jahr noch, nächstes Jahr wird sich dass ggf. relativieren.

  • Hallo Herr Selter,

    ich muss gestehen, dass Sie mir zum Wochenende noch richtig etwas zum Grübeln mitgeben!!
    Der Link zum Thema hilft mir ehrlich gesagt nicht weiter!
    Und warum in dem Fall von casapietra nicht 2 Kodes, sondern die (nur?!) Materialkombination zu kodieren ist, bleibt mir unverständlich.
    Oder meinen Sie, 5-790.8e für die DHS und OPS für Materialkombination, ohne die OPS für die Schraube zu kodieren ?!

    Vielleicht brauche ich auch eine Verschnaufpause am WE und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)

    Bis dann

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Schönen guten Tag Herr Riol

    Zitat


    Original von riol:
    Und warum in dem Fall von casapietra nicht 2 Kodes, sondern die (nur?!) Materialkombination zu kodieren ist, bleibt mir unverständlich.

    In dem von Herrn Selter angegebenen Link findet sich ein Beitrag, in dem eine Antwort des DIMDI zitiert wird. Demnach ist (nur) der Kode für Materialkombination zu verwenden, wenn zwei oder mehr Verfahren aus der entsprechenden Liste zur Anwendung kamen.

    Da diese Aussage vom DIMDI kommt, ist dem wohl so.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    also ist mein Grübeln schon beendet. :)

    Schönes Wochenende noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    um das Thema aufzuwärmen:

    OPS 2008 Vorabversion:
    - Im DRG-Bereich: Alle Materialien einzeln

    Sonst gibt es den Kode weiter....
    Materialkombination also nur noch z.B. bei den AOPs, in der Psychiatrie etc... .

    Ich lasse das mal unkommentiert.
    Gruß, J.Helling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,,,
    nur zur Präzisierung:
    5-78 Operationen an anderen Knochen
    Hinw.: Bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs sind im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17 b KHG) alle Komponenten einzeln zu kodieren Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements zusätzlich zu kodieren (5-785.0 ff. und 5-785.1 ff.)