Guten Morgen,
in unserer Klinik ist ein Definitionsproblem aufgetreten.
Es handelt sich hauptsächlich um den OPS 5-903.- \"Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut\".
Bei diesem OPS wird darauf hingewiesen, dass kleinflächig eine Fläche bis 4cm² entspricht.
Leider ist nirgendwo definiert, welche Fläche für die Eingruppierung zählt. :d_gutefrage:
Daher gibt es bei uns 2 Meinungen:
1. Meinung und auch die des MDK´s:
Es zählt nur die Fläche, des zu deckenden Defektes.
2. Meinung:
Es zählt die gesamte Gewebsfläche, die für die Lappenplastik notwendig war inkl. die Fläche, des zu deckenden Defektes.
Welche Meinung ist nun richtig?
An dieser Stelle würden mich ebenfalls interessieren, unter welchen Gesichtspunkten anderere Kliniken den OPS kodieren.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
s.strauss