ND Aufwand von KK über §301 angefordert

  • Guten Morgen,

    eine Krankenkasse hat über §301 Datensatz eine Begründung für den Aufwand z.B. I69.4 ... angefordert. Inzwischen sind die 6 Wochen nach Rechnungsversand (im Juni 07) verstrichen.
    Soweit ich informiert bin, müssen wir diese weder beantworten noch irgendwie auf diesen formalen Fehler reagieren. Bin ich vielleicht \"auf dem Holzweg?\" ?(
    Der Fall wurde bisher nicht bezahlt, die 6 Wochen sind ohne MDK Anforderung überschritten.

    Wer kann bei der Klärung helfen?

    Danke
    Vinzenz aus Ost-Niedersachsen (noch sonnig)

  • Hallo,

    würde das genauso sehen.
    Am wichtigsten ist hier wohl die eindeutige Klarstellung, dass es sich nicht um eine formale Rechnungsprüfung handelt, sondern um eine Medizinische. Somit greift dann §275 und die Fristenregelung.

    Müsste eigentlich in einem Telefonat mit der Kasse klärbar sein.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hi Vinzenz,

    SIe sind nicht auf dem Holzweg. Anfrage über DTA ist nicht erlaubt.

    Insbesondere die hier angefragte Begründung für eine ND gehört gar nicht dahin. :d_neinnein:

    Sehr grobe Kodierfehler oder Auffälligkeiten kann man damit abarbeiten (2x gleiches ZE berechnet etc.), jede weitere inhaltliche Diskussion ist abzulehnen.

    Gruß

    merguet

  • Tag zusammen,

    ganz klar: Rechnungskürzungen aufgrund per DTA geäußerter Zweifel an der Kodierung etc. sind nicht korrekt.
    Habe einen ganzen Stapel davon zunächst umständlichst beantwortet und Widersprüche eingelegt. Habe dann nach Kürzung der strittigen Positionen durch die Kasse alles unserem Anwalt übergeben. Sofort nach Eingang der ersten anwaltlichen Schreiben wurden sämtliche Rechnungen beglichen. Die 6 Wochen sind mittlerweile abgelaufen. Die Rechnungen bleiebn somit bezahlt.

    Offensichtliche Fehlkodierungen oder klare Datenfehler korrigieren wir natürlich dennoch bei Meldung per DTA oder bei Hinweis per Telefon. Alles andere aber nicht (fragliche ND\'s, Fallzusammenführungen, OPS für Komplexpauschalen, Beatmungsdauer etc.). Hier bitte immer auf ordentliche MDK-Prüfung bestehen.

    s.a. Fallprüfung durch Abrechnungsfirma

    Oder Folgen des GKV WSG: § 112 und andere

    Gruß ins Forum (Denia, 29,6°C im Schatten :sonne: :sonne: :sonne: )

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]