Zuordnung der OPS-Codes

  • Hallo zusammen,

    ein vielleicht schon längst gelöstes aber für mich gerade relevantes Problem:
    Die Zuordnung der OPS-Codes zu den Fachabteilungen.

    Wir sind ein Haus mit viel Konsilgeschäft und vielen spezialisierten Abteilungen. Ein Patient der Chirurgie erhält z.B. eine Gastroskopie von den Gastroenterologen und ein CT von der Radiologie usw.

    Die OPS-Codes erscheinen im §21-Datensatz (Tabelle OPS) ohne Abteilungszuordnung.
    Wie unsere Q-Berichtssoftware es genau macht weiß ich nicht, aber irgendwie werden die OPS-Codes zu Fachabteilungen zugeordnet, aber meist zu den falschen (wo der Patient lag). So erscheint im o.g. Beispiel sowohl die ÖGD als auch das CT als Leistung der Chirurgie, was ja so nicht gemeint sein kann.

    Das ist möglicherweise gar kein Softwareproblem, denn die Information, wer eine Leistung erbracht hat, ist im §12-Datensatz nicht enthalten (soweit ich weiß).

    Also alle OPS-Codes manuell umsortieren? Oder gibt es elegantere Lösungen?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo Nichtraucher,

    das Datum des OPS-Codes in der ops.csv Datei ist für die Zuordnung entscheidend. Der OPS-Code wird dann der Fachabteilung zugeordnet, wo der Patient entsprechend den Informationen aus der fab.csv Datei lag.

    In den Ausfüllhinweisen steht allerdings folgender Zuordnungsschlüssel:

    Zitat

    Die OPS-Zählung erfolgt jeweils bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde.

    Wir mussten die OPS-Codes leider händisch zuordnen...

    Viele Grüße
    Atax

  • Hi,

    eine Lösung kann sein, die Codes der verschlüsselnden Person zuzuordnen, welche ja zu einer FA gehört, dies mag die Zuordnung erleichtern.

    SOfern ihr KIS nicht die erbringende FA als Information oder Datenbankfeld enthält, scheint das noch der einfachste Weg.

    Insbesondere die Gastroenterologie ist in diesem Zusammenhang immer problematisch, das sie für die gesamte Klinik dienstleistend tätig werden.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    gestern vertrat ein Kollege den Standpunkt, es sei doch ganz korrekt, wenn z.B. eine ÖGD einer Frauenklinik zugeordnet würde, denn diese habe ja die Untersuchung veranlaßt und den Fall betreut.

    Wir haben den Luxus einer Kodierabteilung, also leider keine Möglichkeit der Zuordnung nach der erfassenden Person (clevere Idee!).

    Irgendwie scheint mir da (mal wieder) eine nicht zuende gedachte Regelung wirksam zu sein, die den Häusern viel Arbeit macht. Auch ich habe letztlich manuell alle OPSse den plausiblen Fachabteilungen zugeordnet...

    Grüße
    NiR

  • Hallo Forum,
    meine Frage, die ich gerade auch an die DKG gemailt habe, weil der GBA Fragen abwimmelt, möchte ich hier auch noch einmal stellen und ich denke, sie passt am besten hierhin.

    Sehr geehrter Herr Grüning, sehr geehrter Herr Schreck,
    bei der Literatur der „Häufig gestellten Fragen zum Themenbereich Qualitätsbericht der Krankenhäuser“ des GBA bin ich auf „Ungereimtheiten“ gestoßen, bei denen ich selber nicht in der Lage bin, diese aufzulösen und Sie hiermit um Ihre Hilfe bitte.


    Zitat der FAQ des GBA
    5. Wie ist mit Prozeduren umzugehen, die im Rahmen von Verbringungen durchgeführt werden?
    Verbringungsleistungen sind Leistungen, die nicht von dem beauftragenden Krankenhaus selbst durchgeführt werden, und daher von diesem im Qualitätsbericht gemäß Ausfüllhinweis zu B-[X].7 nicht aufgeführt werden sollten, wonach die OPS-Zählung jeweils bei der Fachabteilung erfolgt, von der die Leistung erbracht wurde. Das beauftragte Krankenhaus sollte dagegen die Leistung in seinem Qualitätsbericht darstellen, sofern es sich nicht um eine ambulante Behandlung handelt.

    Meine Frage(n):

    In unserem Haus der Grund- und Regelversorgung haben wir seit drei Jahren einen Kardiologen als Chefarzt der Inneren Medizin. Dieser führt an seinem früheren Wirkungsort, der Universitätsklinik Würzburg, weiterhin Koronarangiographien durch. Er betreibt dies regelmäßig mit Patienten seines eigenen Patientengutes aus unserer internistischen Abteilung.

    Wie ist in dieser Situation hinsichtlich des Qualitätsberichtes zu verfahren? Der Chefarzt ist selbst Leistungserbringer, benutzt nur das technische Equipment einer anderen Klinik. Die Häufigkeit liegt bei mehr als 50 Untersuchungen im Jahr.


    Im Gegenzug betreibt unser Krankenhaus keine eigene Röntgenanlage mehr, sondern kauft die Leistung bei einem niedergelassenen Radiologen, dessen Praxis sich aber in unserem Krankenhaus befindet, ein. Hier sind weder die Leistungserbingung noch die Geräte Bestandteil des Krankenhauses, sondern die Untersuchung bzw. Behandlung findet nur „zufällig“ im eigenen Krankenhaus statt.

    Sind alle Röntgenleistungen und Computertomographien aus dem Qualitätsbericht herauszunehmen, da das Krankenhaus ja keine Fachabteilung mehr vorhält, sondern die Leistung lediglich in einer fremden Einrichtung zukauft?

    Wie sieht es mit MRT-Untersuchungen oder Szintigraphien aus, die in einer etwas entfernter liegenden Praxis durchgeführt werden?

    Müssen diese Leistungen alle aus dem Qualitätsbericht entfernt werden, da sie ja „Verbringungsleistungen“ sind?


    Ich bitte um kurzfristige Aufklärung, da die Zeit für die Erstellung des Qualitätsberichtes drängt.

    Liebe Forumsmitglieder,
    mein \"Problem\" mit der Radiologie müssten doch viele Häuser haben.
    Sehe ich das einfach zu eng? Gibt es eine pragmatische Lösung?

    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas Heller

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    wir haben genau dasselbe Problem.
    Der GBA verweist tatsächlich auf die DKG und den VDAK(!)
    Der zuständige Herr bei der DKG hat Urlaub, kommt nächste Woche wieder.
    Mir wurde empfohlen, eine mail zu senden.
    Ihre Frage, ob die Leistungen entfernt werden müssen, würde ich formal mit ja beantworten.
    Wir haben zudem noch ein Haus mit Teleradiologie, wo die CT zwar im Haus erbracht, aber extern befundet werden. Wie ist hier das Procedere?

    Ich denke zudem, dass in einem Kommentar darauf hingewiesen werden sollte, dass die Leistungen de facto im gleichen Haus erbracht werden, denn nur das dürfte die Pat. interessieren, und keine weiteren Spitzfindigkeiten.

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Nichtraucher! Hallo Herr Heller!

    Wo möchten Sie denn die Leistungen zuordnen. Haben Sie eine eigene bettenführende Radiologie oder Endoskopie? Der OPS-Code wird in unserem Hause immer der auftraggebenden Abteilung zugeordnet. Dies geschieht automatisch zum Untersuchungsdatum bei Erfassung der Codes durch die ausführenden Radiologen bzw. endoskopierenden Ärzte bzw. Kardiologen.
    Wieso sollte dies verkehrt sein?
    Im Controlling werden die Kosten für Radiologie und Funktionsdienste doch auch auf die auftraggebenden Abteilung umgelegt.


    Wir haben einen eigenen Kathetermessplatz, den wir einem anderen KH zur Nutzung überlassen. Die OPS-Codes werden im anderen Krankenhaus erfaßt und fließen dort in die Abrechnung ein. Für die QS-Dokumentation ist das andere Haus zuständig, denn die Fremdleistungen werden nicht von unserem QS-Filter erfaßt.
    Gleiches gilt für unseren Radiologen, der in einem anderen KH intraoperative PTA\'s durchführt.

    Die Patienten sind bei uns ambulant geführt.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer