Hauptdiagnose bei nicht durchgeführter OP wg. Primariussuche

  • Liebe Forumsteilnehmer,
    was ist bei folgendem Sachverhalt HD?:

    Pat. kommt zur Narbenherniotomie in die Chirurgie.
    Im präoperativen O-Sono wird der V. a. Lebermetastasen erhoben.
    Daher keine OP und Verlegung in domo zu Internisten wegen Tumorsuche.
    Nach Diagnostik steht fest: Bronchial-CA mit Leber-, Peritoneal- und Lymphknotenmetastasen liegt bei Patienten vor.Die bösartige Neubildung wird mit Analgetika behandelt und der Patient einer Lungenfachklinik vorgestellt.
    Was ist nun HD?:
    Narbenhernie, Lebermetastasen oder Bronchial-CA als Primarius?

    Vielen Dank im Voraus

    Count Diacos

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    einen ähnlichen Fall haben wir hier ausgiebig diskutiert. Erwähnenswert ist hier besonders das zitierte SG-Urteil.
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=1987&start=61#

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Count Diacos,

    nach dem was sie schreiben würde ich die HD auf das Bronchial-NPL verändern. Er kam zwar nicht deswegen, jedoch ist der Aufwand den sie betrieben haben enorm und sie haben die eigentliche Aufnahmediagnose nie therapeutisch behandelt, oder?
    :d_gutefrage:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    ich habe es eben schon in den anderen thread geschrieben:
    Das SG-Urteil ist nicht rechtskräftig. Es bleibt also abzuwarten, was das OLG dazu sagt. Wünschenswert wäre aber natürlich eine definitive Klärung des Begriffs \"Veranlassung des Aufenthalts\", so dass mal wenigstens ein ständiger Streipunkt wegfiele. ;)

    Auch wenn dieser damals bewuß so und nicht anders in die DKR geschreiben wurde, vgl. z.B. die Kommentierung der DKR durch die DKG.

    Gruß, J.Helling

  • Hallo Forum,

    in diesem Zusammenhang möchte ich gern darauf hinweisen, dass die Bayerische Krankenhausgesellschaft auf ihrer FAQ-Seite von Januar 2007 (zu finden unter: http://www.bkg-online.de/bkg/app/Conten…/FAQ_k_V008.pdf)
    ihren Mitgliedern quasi empfiehlt, das Urteil des SG Würzburg sinngemäß umzusetzen, während der MDK Bayern nach wie vor die andere Auffassung vertritt.

    Ich denke, es ist gut, wenn juristischer Sachverstand (und gesunder Menschenverstand) in diese Angelegenheit eingebracht wird, auch wenn es noch sicher lange dauert. Oder dürfen wir auf unsere Selbstverwaltung hoffen?

    Gruß murx

  • Hallo Forum,

    in diesem Zusammenhang möchte ich gern darauf hinweisen, dass die Bayerische Krankenhausgesellschaft auf ihrer FAQ-Seite von Januar 2007 (zu finden unter: http://www.bkg-online.de/bkg/app/Conten…/FAQ_k_V008.pdf)
    ihren Mitgliedern quasi empfiehlt, das Urteil des SG Würzburg sinngemäß umzusetzen, während der MDK Bayern nach wie vor die andere Auffassung vertritt.

    Ich denke, es ist gut, wenn juristischer Sachverstand (und gesunder Menschenverstand) in diese Angelegenheit eingebracht wird, auch wenn es noch sicher lange dauert. Oder dürfen wir auf unsere Selbstverwaltung hoffen?

    Gruß murx