Hallo liebes Forum,
Ich habe über Suchen noch nicht so das richtige gefunden.
Muß ich wenn ein Patient in die Reha verlegt wird und dann innerhalb von 21 Tagen wieder zu uns verlegt wird eine Rückverlegung daraus
machen?Ich war bisher immer der Meinung das die Reha-Kliniken nicht als KH zählen.Beim ersten Fall war der Patienten auch schon über der OGVD.Zählt hier die Kombinierte Fallzusammlegung wo es nach Entlassdatum geht?
Das sind Fragen über Fragen.Wer kann mir helfen?
Mit lieben Gruß
Zabi