• Guten Abend,
    kurz vor Feierabend noch eine dringende Anfrage.
    Fallschilderung:
    Vor mehreren Tagen Treppensturz mit schwerer Distorsion des Sprunggelenkes und nun stat. Aufnahme mit Hämatom. Nun operative Ausräumung des Hämatomes mit nachfolgender Nekrosebildung und späterer Hauttransplantation. Die Sprunggelenksdistorsion wird konservativ behandelt. Nun die Frage. Was ist die Hauptdiagnose?
    S93.41 Sprungelenksdistorsion mit S91.86 Sekundärkode Weichteilschaden 3. Grades.
    Oder ist nur das Sprunggelenkshämaton die Hauptdiagnose, und wie wird dieses Hämatom kodiert?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Kmies,

    da heben Sie ja einen schönen Fall ;)
    Ich habe gerade mal etwas gegroupt und war bei der HD S93.41 schnell in der DRG I02B. Wenn dann noch eine Antikoagulation anamnestisch zu erheben wäre... I02A

    Entscheidend wird im Bericht, wie so oft, die Darstellung der Aufnahmebegründung. Wenn hier stünde: Patient kommt nach... zur Hämatomausräumung..., dann wird es wohl schwierig. Obwohl sich da die Geister scheiden. Sicherlich kann man versuchen mit der D002f und evt. der Anlehnung an die 1902a, 1903c zu argumentieren.

    Dann würde ich Ihre HDn nehmen und zusätzlich: T81.8 (D68.3 bei gegenwärtiger Phase)
    Ob der Weichteilschaden so stimmt weiß ich leider nicht. Evt. doch S90.0?
    Und Ihre OPS Ziffern.

    Wäre doch schön ???

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Forum,
    haben gerade einen ähnlich gelagerten Fall wie Herr Kmies. Sturz vor mehreren Tagen mit stabiler Beckenfraktur. Jetzt Aufnahme wegen eines massiven Hämatoms unter Antikoagulantientherapie, welches auch ausgeräumt werden soll werden soll. Ursache aber ist ja die Beckenfraktur. Mir stellt sich hier die Frage der HD. Zu Grunde liegende Erkrankung bekannt und wird ja eigentlich konservetiv behandelt (Schmerzmittel und Physiotherapie), bei Fraktur wird ja die Prellung (die sonst für den Hämatomcode zu nehmen wäre) nicht kodiert. Andererseits wäre nur D68.3 für das Hämatom auch nicht ganz korrekt.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    meine Vorschläge:

    zu Kmies:
    Aufnahmegrund ist das Hämatom S90.0, das entsprechend behandelt wurde. Ergänzende ND sind die Distorsion und die Nekrose der Haut R02. S91.86 kommt nur bei Frakturen/Luxationen in Betracht, denke ich.

    zu Findus:
    Aufnahmegrund/Behandlungsdiagnose ist das Hämatom/Prellung des Beckens S30.0. Wenn die Beckenfraktur behandelt wird bzw. Ressourcen verbraucht, wird sie zur ND.
    D68.3 zusammen mit Z92.1 oder 2 sind erläuternde, den Fall komplett abbildende ND, aber keine HD.

    Schönen Tag noch 8)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg