Diagnose bei Metallentfenung als Zweiteingriff

  • Hallo:
    Bei einer ME wird laut Kodierrichtlinien die Z47.0 als Nebendiagnose, die ursprüngliche Diagnose (zB Fraktur S72.40) als Hauptdiagnose kodiert, soweit klar.

    Wie ist es, wenn die ME als Zweiteingriff erfolgt:
    HD M17.0 mit OPS 5-822.11 + ME am proximalen Femur (PFN 5-787.7). Darf dann die Femurfraktur (S72.40) zusammen mit Z47.0 als ND kodiert werden (CC-relevant)?

    Und wenn die ME zusammen mit einer Hüftprothese (M16.1 + 5-820.00)gemacht wird (aber mit eigenem Zugang für die Verriegelungsschrauben)?

  • Guten Morgen HGPock,

    wilkommen in unserem Forum.

    Es gilt DKR D005d:

    Zitat

    Metallentfernungen und andere weitere Behandlungen einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung (siehe Beispiel 4). Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen internen Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.

    Da es sich offensichtlich nicht um eine geplante weitere Behandlung der Fraktur handelt, wird nach Beispiel 4 mit Nebendiagnose T93.1 kodiert

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo HGPock,

    soweit ich die Sachlage verstehe, erhielt der Pat. bei vorhandener primärer Gonarthrose (M17.0) einen Oberflächenersatz (5-522.11). Ein vorhandener PFN (5-787.7) wurde gleichzeitig mitentfernt, vermutlich weil er gestört hat bei der Knieop (langer Nagel).
    Dann wäre Ihre Kodierung mit HD M17.0 sowie Z47.0 + S72.40 schon ok, denn Sie hatten einen zusätzlichen Aufwand durch die ME.
    Die vorgeschlagene T93.1 von Herrn Finke würde ich für entbehrlich halten.

    Auch bei der Hüftprothese würde ich genauso kodieren, da ja der Aufwand durch die ME deutlich erhöht ist und es sich ja um eine zusätzlich geplante ME handelte.

    Schönen Start in die Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Morgen zusammen,

    Z47.0 kommt für mich überhaupt nicht in Frage, da hier keine orthopädische Nachbehandlung vorliegt, sondern ein (als Folge einer Fraktur eingebauter) im Wege liegender PFN ausgebaut werden musste, um die primäre (oder sekundäre ?) ) Gonarthrose zu behandeln.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,

    ich gebe gerne zu, ich bin mir nach Ihrer Anmerkung auch nicht mehr so ganz sicher!
    Ich sage Ihnen mal meine Überlegungen:
    Auch wenn der Nagel entfernt werden musste, weil die distalen Schrauben stören bei der Knieprothese, handelt es sich doch irgendwie um eine \"geplante\" ME im Rahmen der ehemaligen Frakturversorgung. Somit würde ich zu der \"informativen\" Z47.0 tendieren, die dann auch mit S74.- kombinierbar ist und somit auch meinen zusätzliche Aufwand mit CCL-Relevanz widerspiegelt.
    Die T93.1 ist natürlich auch nicht schlecht, aber \"welche\" Folge liegt denn genau vor, will heißen, welche ergänzende, beschreibende Diagnose wäre noch zu ergänzen? Irgendwie fehlt mir noch etwas, was den Aufwand deutlich macht!

    Aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht .... ;)

    Einen schönen Feiertag

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Forum,

    da ich aus dem Obigen nicht ganz schlau geworden bin, nochmals folgender Sachverhalt:

    Aufnahme erfolgte zur Implantation einer H-TEP bei Coxarthrose. Im Rahmen der H-TEP-Implantation wurde eine Metallentfernung nach Femurfraktur durchgeführt. Die HD ist unstrittig M16.7. Z47.0 als ND ist auch klar.
    Kann die \"alte\" Femurfraktur zusätzlich als ND kodiert werden. Die entsprechende DKR spricht ja nur von der Kombination Fraktur = HD und Zusatz Z47.0. Die Variante Fraktur = ND und Z47.0 auch ND ist nirgends erkennbar.

    Bin mir aber nicht sicher. Allerdings finde ich für beide Varianten keine vernünftige Begründung.

    Vielen Dank für die Hilfe
    Frank Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Hallo Herr Holzwarth,

    in der Tat bleibt es schwierig ;)
    Bei HD M16.7 und Prozedur 5-820.01 ändert sich zunächst nix an der DRG J47B, wenn man die Fraktur S72.10 mit Z47.0 und OPS 5-787.7f dazu kodiert. Allerdings liegen bei der Fraktur 4 CCL-Punkte versteckt und weiter ND könnten zu einem DRG-Wechsel führen!
    Ich würde es so kodieren, denn die T93.1 erscheint zu ungenau.
    Wie soll man sonst den zusätzlichen ME-Aufwand kodieren?

    schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Alle miteinander,

    die neue Frage ist einmal häufig und schwer zu lösen.

    Für mich stellt sich immer die Frage der Kausalitätskette, sonst verliert man den Überblick.

    Wenn es eine posttraumatische Coxarthrose nach Osteosynthese ist, ist es relativ einfach. Man muss nur wissen, wie es vor dem Zeitpunkt der kommenden OP aussieht. Pseudarthrose, Hüftkopfnekrose, Materialversagen usw. All dies führt in den Bereich der Komplikationen.

    Also T93.1 + T84.1 + M84.15 oder M87.25 (Für Materialversagen gibt es noch keinen eigenen Code) + M16.5. HD ist einer der M-Codes, wobei darauf zu achten ist, ob eine Coxarthrose auch wirklich schon da ist, meist ist es nämlich noch keine posttraumatische Coxarthrose sondern „nur“ eine Pseudarthrose usw. Ist zwischen der Osteosynthese und dem jetzigen Zustand sehr viel Zeit vergangen (z.B. Jahrzehnte) ist zu überlegen, statt der T84.1 die M96.88 zu wählen.

    Der OPS ist dann auch einfach 5-787.ff + 5-820.ff + ggf. 5-869.1 + 5-983.

    Wenn aber der damalige Vorgang mit der jetzigen Situation überhaupt nichts zu tun hatte und jetzt nur das Material stört, ist es bezogen auf die damalige Osteosynthese auch keine geplante ME sondern nur eine im Bezug zur jetzigen Situation, also keine Z47.0 im Sinne der geplanten Weiterbehandlung.

    Also M16.ff je nach Ursache und Z96.7 als Pendant zur Z96.6. Der OPS sähe dann folgendermaßen aus: 5-787.ff für die (Teil-) Materialentfernung + 5-983 für einen Eingriff im voroperierten Gebiet – nämlich dem Bereich um die ME und 5-820.ff.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    wo steht den geschrieben, dass mit Z47.0 nur die ME für eine geplante \"Weiterbehandlung\" gilt? Es handelt sich um eine orthopädische Nachbehandlung, mehr nicht! Es hat nichts mit einer Planung bei der 1. OP zu tun.
    So ist m. E. die ME bei dem disskutierten Fall eindeutig \"geplant\". Wollte man es \"böse\" mit dem Pat. meinen, würde man nach der \"geplanten\" ME 6 Wochen warten und dann erst die TEP implantieren.

    MfG

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Vorgabe zur Kodierung einer ME finden Sie in den DKR unter der DKR D005d. Hier ließt man dann:
    Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff
    Was damit gemeint ist, ist dann beschrieben:
    Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert.

    Dann geht man noch auf die (so geplanten) MEs ein:
    Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen internen Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln,...

    Jetzt kann man das so auslegen, dass die üblichen geplanten MEs so zu kodieren sind. Ist aber die Indikation zur ME keine im Sinne von \"sollte-sowieso-raus\" sonderrn \"uupps-jetzt-muss-es-aber-raus\" dann kodiert man einfach nach D002 und kümmert sich dann nicht um die Z47.0 als Nebendiagnose.

    Ich würde z.B. nie auf die Idee kommen, bei infektbedingten oder wegen Dislokation nötigen Entfernung von Osteosynthesen, die Z47.0 zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Kollegen (innen),

    vielen Dank für die Antworten.

    Bei meiner Frage geht es um die von Herrn Selter angebotene \"uups\" Variante. In der Tat war es so, dass die Aufnahme zur H-TEP erfolgte und \"uups, das Metall sollte aber auch raus\" vorlag. Die ME war zumindest für diesen Aufenthalt nicht geplant. Die Frage ist einfach die, kann die Femurfraktur noch als Nebendiagnose zusätzlich kodiert werden, da sich die DKR zur Metallentfernung ja auf die HD bezieht. Die Frage nach der Femurfraktur ist insofern relevant, da sie in diesem Fall zu einer höher bewerteten DRG führt.
    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling