Stationäre Behandlung und OP werden im heimatnahen KH nicht anerkannt!

  • Hallo Forum,

    der MDK will eine Behandlung im heimatnahen KH nicht anerkennen.

    Pat. hat in Ostwestfalen einen Motorradunfall, wird auf Wunsch heimatnah in unser Haus verlegt. Hier OP und 7 tägiger Aufenthalt. Schreiben des MDK: Die Behandlung hätte im verlegendem KH durchgeführt werden können. Eine Übernahme der stationären Kosten kann daher nicht zugestimmt werden. :rotwerd:

    Hat jemand ähnlichen Erfahrungen gemacht, oder wie sollen wir verfahren?

    Erbitte Rat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Dux
    Klinische Kodierfachkraft und Medizincontrolling.
    Kliniken der Stadt Köln gGmbH

  • Guten Tag,
    Verlegungen annehmen ohne vorher die Kosten geklärt zu haben dürfte wohl in Zukunft ein Abmahngrund für die Aufnahmeärzte sein.
    Bei uns ist es bislang so, dass bei einer Verlegung in ein haus gleicher oder niedrigerer Versorgungsstufe be einer medizinischen Begründung Aufenthalt und Transport bezahlt wird. Ansonsten wurde bis jetzt der Transport gestrichen.

    Aber der Rest wird auch noch kommen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    mit welcher Begründung verweigert die KK die Bezahlung? Wirtschaftlichkeitsgebot? Letzlich irrelevant. Besorgen Sie sich das Schreiben des BMG (Hr. MinR Tuschen) vom 05.05.2006 an die DKG - sollten Sie über Ihre KHG bekommen.

    Zitat zur Wischaftlichkeit, Abrechnugnsregelungen:
    \"Eine Entscheidung hierüber steht einer einzelnen Krankenkasse im Rahmen der Abrechnung nicht zu\".

    \"Entscheidend für die Abrechnung einer zweiten Fallpauschale durch das weiterbehandelnde Krankenhaus ist somit die Frage, ob der Patient (noch) krankenhaus-behandlungsbedürftig ist\"

    Gruß, J.Helling

    PS: Auf den Transportkosten wird man dann als verlegendes Haus dann aber bei fehlender medizinischer Notwendigkeit oder vorheriger Zustimmung der KK zur heimatnahen Verlegung sitzen bleiben. Zitat dazu:\"Aus dieser Regelung kann jedoch kein Rü+ckschluss auf die Abrechenbarkeit von DRG-Fallpauschalen gezogen werden.\"

  • Hallo Forum,

    rund um die Verlegung wird derzeit ein bunter Strauß neuer Ideen gepflückt. Kern der Argumentation unsererseits ist bisher, daß eine Bewertung der ökonomischen Folgen der Verlegung beim besten Willen prospektiv nicht möglich ist.

    Ich tue mich zwar etwas schwer, eine \"Tuschen-Empfehlung\" für die Krankenhäuser zu nutzen :rotwerd: , diese mag aber bei der Argumentation helfen.

    Ein zweiter Aspekt ist aber: Die Prüfung der Verlegung muß doch eine Prüfung des verlegenden Hauses sein. Der Aufenthalt im KH B wurde damit doch gar nicht bewertet.

    Die Variante, dass der Kostenträger dann das Geld vom verlegenden KH zurückfordert, soll allerdings auch verschiedentlich vorgekommen sein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    da im aufnehmenden Haus die OP mit weiterer Versorgung statt fand, kann man über die Notwendigkeit hier kaum streiten.

    Fraglich ist, ob durch die Verlegung Mehrkosten angefallen sind (vermutlich ja im verlegenden Haus). Diese wären ggf. dem Versicherten anzulasten, da die Verlegung nicht aufgrund einer medizinischen Indikation erfolgte. Ob eine Kasse soweit geht....... ich bezweifle dies.

    Schönen Tag noch

    Pekka

  • Hallo.

    Merguet hat Recht, ob die Abrechnungssummen bei einer Verlegung hoeher oder niedriger werden als ohne Verlegung, ist prospektiv grundsaetzlich nicht pruefbar.

    Das gerne bemuehte Wirtschaftlichkeitsgebot lautet auch nicht: so billig wie moeglich fuer eine KK. Siehe dazu auch das o.a. Tuschen-Schreiben: Gesamt wird es aufgrund des Einflusses auf den Landesbasisfallwert eben nicht teurer, auch wenn dieses im Einzelfall so sein kann.

    Insofern sehen wie diese Diskussion auch (als verlegender Maximalversorger) ganz gelassen. Manchmal wundert man sich, was sich (einzelne) KK samt MDK einfallen lassen. Mal verlegt man zu spaet, dann wieder zu frueh, dann ueberhaupt. Selber schon erlebt, als wir noch einen hohen Basisfallwert hatten: \"Waere eine Weiterbehandlung im heimatnahen KH nicht billiger gewesen und damit nach Wirtschaftlichkeitsgebot geboten gewesen\"....

    Mehr Sorgen wuerde ich mir als typisch weiterbehandelndes Haus aufgrund der Nicht-mehr-Ausnahme von dem Verlegungsabschlag bei bestimmten herzchirurgischen DRGs 2008 machen...

    Gruss, J.Helling

  • Hallo Forum,

    vielleicht sollte ich das Wirtschaftlichkeitsgebot hier mal darlegen. Es wird viel davon geschrieben, letztendlich hat sich wohl keine(r) die Mühe gemacht auch mal zu schauen, was drin steht. :d_neinnein:

    Im § 12 SGB V steht nämlich u. a. daß Leistungen, die unwirtschaftlich sind vom Leistungserbringer nicht erbracht werden dürfen.

    Da sehe ich durchaus einen Ansatzpunkt für eine Prüfung und Verweigerung von Kostenträger, die Mehrkosten einer Verlegung zu tragen. Denn unwirtschaftlich ist die Verlegung dann, wenn ohne medizinischen Grund Mehrkosten anfallen bzw. verursacht werden, obwohl sie hätten vermieden werden können.

    Unter diesem Gesichtspunkt werden auch bei uns Verlegungen kritisch hinterfragt.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    ... letztendlich hat sich wohl keine(r) die Mühe gemacht auch mal zu schauen, was drin steht. :d_neinnein:

    Im § 12 SGB V steht nämlich u. a. daß Leistungen, die unwirtschaftlich sind vom Leistungserbringer nicht erbracht werden dürfen.

    sicher haben Sie Recht was die Vorschrift des § 12 SGB V angeht. Darunter dürften auf jeden Fall die Transportkosten der Verlegung fallen :boese: . Bei der DRG ist es nicht so einfach. Zwar könnte sich der Erlös der KHs steigern, wenn KH B eine höhere Baserate hat. Ohne Beachtung kann aber nicht bleiben, ob sich vielleicht die Liegedauer dadurch reduziert oder Folgekosten für die KK gespart werden können. Diese hängen ja entscheidend vom Behandlungserfolg ab. Erfolgt z. B. die Verlegung aus KH A (Grundversorger) in das KH B (Maximalversorger), so kann das Behandlungsergebnis schon anders ausfallen [schild]... ohne einem KH zu nahe treten zu wollen![/schild]

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo Hr. Hauk,

    ganz so einfach ist es leider nicht, da bei der Verlegung von KH A nach KH B zwei Fallpauschalen anfallen, wo es sonst nur eine gibt. Natürlich gibt es Verlegungsabschläge aber trotzdem unbestritten in solchen Fällen immer erhebliche Mehrkosten.

    Wenn sich die Frage nach dem Behandlungserfolg stellt, bzw. danach, welches Haus eine Behandlung \"besser\" durchführen kann, würde ich das unter medizinische Gründe subsumieren!

    Falls allerdings keine solchen medizinischen Gründe vorliegen, halte ich es für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Zitat


    [ Erfolgt z. B. die Verlegung aus KH A (Grundversorger) in das KH B (Maximalversorger), so kann das Behandlungsergebnis schon anders ausfallen


    deswegen werden die ja auch nicht hinterfragt, sondern der Weg von \"Oben nach unten\" oder horizontal.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Nochmals hallo Herr Bauer,
    natürlich haben Sie Recht was die beiden FP betrifft. Aber sind nicht auch Fälle denkbar, wo KH A den Patienten noch nicht stationär behandelt hat, also Anfangsdiagnostik durchgeführt wurde und innerhalb kurzer Zeit die \"Verlegung\" erfolgt?)? Dann käme man doch für KH A zu dem Ergebnis, dass noch keine stationäre Behandlung erfolgte, also keine Verlegung und keine DRG. Aber nochmal zu dem Fall hier. Man könnte die Kodes ICD 10 und OPS für beide Häuser ja mal in den Grouper kippen, dazu die Verweildauer und dann mit Interesse verfolgen, wie viel Euronen nun tatsächlich unterm Strich mehr rauskommen. Würde mich schon interessieren. Wichtig für die KH dürfte auf jeden Fall sein, dass die Patienten derartige Wünsche schnellsten artikulieren und das KH selbst einen engen Kontakt zur KK pflegt. Letzteres wurde in verschiedensten threads schonmal erwähnt.

    Hallo Herr Horndasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    ...deswegen werden die ja auch nicht hinterfragt, sondern der Weg von \"Oben nach unten\" oder horizontal.

    das ist mir schon klar. Stellt sich nur die Frage, wie der Fall des Herrn Alfred Dux gelagert war?)? Hier im thread konnte ich nicht erkennen, ob die Verlegung von oben nach unten oder horizontal erfolgte.

    Sorry Herr Dux, aber das der 1. FC Köln wieder aufsteigt würde ich nur nach einigen Kölsch wirklich glauben :laugh: .

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)