Hallo Forum,
der MDK will eine Behandlung im heimatnahen KH nicht anerkennen.
Pat. hat in Ostwestfalen einen Motorradunfall, wird auf Wunsch heimatnah in unser Haus verlegt. Hier OP und 7 tägiger Aufenthalt. Schreiben des MDK: Die Behandlung hätte im verlegendem KH durchgeführt werden können. Eine Übernahme der stationären Kosten kann daher nicht zugestimmt werden. :rotwerd:
Hat jemand ähnlichen Erfahrungen gemacht, oder wie sollen wir verfahren?
Erbitte Rat.