Schönen guten Tag allerseits,
die Diskussion scheint mir an der ursprünglichen Fragestellung inzwischen ein wenig vorbei zu gehen. Es ging ja darum, dass das Krankenhaus B im Falle eine (wohl unstrittig nicht medizinsch begründeten) Verlegung unter Hinweis auf das Wirschaftlichkeitsgebot kein geld bekommen soll. Herr Bauer hat zwar mit dem Hinweis auf § 12 SGB V recht: Ein Leistungserbringer darf eine unwirtschaftliche Leistung nicht erbringen und die Krankenkasse diese nicht bezahlen. Aber das kann ja nicht begründen, dass ausgerechnet derjenige, der die unstrittig erforderliche Hauptleistung aus seiner Sicht auch wirtschaftlich erbracht hat, leer ausgeht!
Ich wünsche noch einen schönen Tag,