Kodierung Herzinsuffizienz (I50.13) ohne Befunderhebung

  • Hallo Forum,

    ich habe ein kleines Problem.

    Patient wird wegen zunehmenden Verwirrtheitszuständen und einem Sturzereignis aufgenommen. Es zeigt sich eine deutlich Exsikkose. Die aus dem Voraufenthalt bekannte Herzinsuffizienz (NYHA III) wird behandelt und entsprechend kodiert. Der klinische Befund hierzu ist jedoch aufgrund der bestehenden Symptomatik nicht wirklich aussagekräftig. Würden Sie die Herzinsuffizienz kodieren (I50.13)? Der einzige Nachweis ist im Grunde der Befund aus dem etwa 4 Wochen zurückliegenden Voraufenthalt.

    Vielleicht hat jemand eine Idee ... :d_gutefrage:

    Gruß
    S. Seyer

  • Hallo,

    wer verlangt denn von Ihnen, jede Krankheit bei jedem Aufenthalt neu zu diagnostizieren? Wenn sie die Herzinsuffizienz behandelt haben und diese bekannt war, erfüllt sie die ND-Kriterien.

    Oder diagnostizieren sie andere Erkrankungen (z.B. Hypertonus, Diabetes etc. jedesmal neu z.B. durch Weglassen der Medikamente, sonst \"sieht\" man sie ja gar nicht... Wenn die Erkrankung adäqaut behandelt wird, besteht sie natürlich weiter, auch wenn der Patient dann z.B. keine erhöhten Blutdruckwerte hat.

    Gruß, J.Helling

  • Hallo Herr Seyer,
    aus meiner Sicht müssen Sie das als HD kodieren, was auch zur stationären Aufnahme führte. Nach Ihren Schilderungen ist dies wohl nicht die Herzinsuffizienz gewesen ?). Ich würde hier schauen, welches Gesamtbild sich aus den Verwirrtheitzuständen, der Exsikkose und dem Sturzereignis ergibt. Daraus dürfte sich die HD bilden lassen. Da NYHA III mitbehandelt wurde steht einer Kodierung m. E. nichts im Wege, jedoch dann wohl eher als ND :erschreck: . Bitte berücksichtigen Sie, dass ich kein FA für Innere Medizin oder Neurologie bin und daher nicht weiß, ob NYHA III verantwortlich sein kann für die Exsikkose und die Verwirrung oder die Exsikkose die Verwirrtheit erklärt. Hoffe, Ihnen hilft das trotzdem weiter. Einen schönen Tag noch.

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • nun gut, das hätte ich besser dazuschreiben sollen. Es geht um die Kodierung der Herzinsuffizienz als Nebendiagnose. :d_pfeid:

    Sie bestätigen mich jedoch in meiner Ansicht, dass die Kodierung richtig vorgenommen wurde. Laut MDK-Gutachter besteht kein Nachweis der Erkrankung, so dass man allenfalls die I50.9 kodieren könnte. Eine erneute Untersuchung würde jedoch weder dem Patienten helfen, noch wäre sie unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit vertretbar. Und ein entsprechender Aufwand liegt hier schließlich vor ...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag!

    Dank und Gruß
    S. Seyer

  • Nochmals hallo,

    Zitat


    Original von Googs:
    ... Die aus dem Voraufenthalt bekannte Herzinsuffizienz (NYHA III) wird behandelt und entsprechend kodiert...

    wenn ich Ihre Ausführungen als bewiesen ansehen kann, NYHA III also beim Voraufenthalt akzeptiert da bewiesen wurde, so würde ich dem MDK entschieden entgegentreten :d_neinnein: . Eines erneuten Nachweises der Erkrankung bedarf es wohl nicht, denn Spontanheilung oder dergleichen dürfte bei diesem Erkrankungsbild doch ausscheiden. Also Augen zu und durch... :a_augenruppel:

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

    • Offizieller Beitrag

    Hasllo Herr Seyer,

    verweisen sie auf das Beispiel 1 unter der D003. Hier wird erwähnt:

    \"Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt.\"
    (...)
    Nebendiagnose(n):
    (...)
    Koronare Herzkrankheit
    Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.

    Also nichts mit erneuter Diagnostik...

    Dass bei einer vorher diagnostizierten Stadieneinteilung einer Erkrankung nur noch die unspezifische Zuordnung gewählt werden soll, wenn die Therapie die jeweilige Ausprägung verhindert, hat mal den Ehrenpreis für Kreativität bei Kodierprüfungen verdient. Aber ist halt leider nicht belegbar......

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Seyer,

    da kam mir Herr Selter zuvor. Den \"Kreativ Preis\" würde ich sogar Stiften - suche noch nach einem passenden Gegenstand - :d_zwinker: :d_pfeid: .

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo zusammen,
    wie wär´s denn mit einer Gans, die um den Flügel (oder besser beide Flügel) die wohlbekannte gelbe Binde mit den 3 schwarzen Punkten trägt ?)? Oder eine MDK-Placebo-Pille? :totlach:

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Guten Morgen Forum!

    Ich hätte auch gerne ein Stück von der Gans...
    Vielleicht kann uns ja auch die von Hr. Selter zitierte Seite http://spirituelle-hilfe.de weiterhelfen :totlach:

    Aber zurück zum Thema: Die Stadieneinteilung ist in einem vorherigen Aufenthalt durchgeführt worden.
    Nun ist es ja bei der Herzinsuffizienz-Einteilung mit der I50.- so eine Sache: Der MDK fragt sicherlich, ob Beschwerden bei stärkerer Belastung (I50.12) oder bei leichterer Belastung (I50.13) vorliegt...
    Wenn die Insuffizienz (mittlerweile) gut therapiert ist, hat der Patient vielleicht wirklich nur noch Beschwerden bei stärkerer Belastung.
    Wäre da nicht dann richtiger die I50.12 zu kodieren? Mit CCL-Verlust, sicherlich... :(

    Gruß aus der Pfalz

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    Zitat


    Original von T. Flöser:
    ... Wenn die Insuffizienz (mittlerweile) gut therapiert ist, hat der Patient vielleicht wirklich nur noch Beschwerden bei stärkerer Belastung.
    Wäre da nicht dann richtiger die I50.12 zu kodieren?

    wenn ich die DKR D003d und Herrn Selter richtig verstehe bzw. verstanden habe, dann dürfte Ihre Argumentation und damit Ihr Ergebnis nicht stimmen?). NYHA III sollte gut therapiert sein, doch ohne (medikamentöse) Therapie verbleibt es bei den Auswirkungen. Daher dürfte der Kode I50.13 m. E. nicht zu beanstanden sein :d_neinnein: . Einen schönen Tag noch in die Pfalz.

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo Herr Flöser,

    ich denke auch, dass eine Veränderung der Symptome durch medikamentöse Einstellung nicht zu einer anderen Beurteilung der Krankheit führen kann. Das Beispiel von Herrn Selter trifft den Nagel wohl auf den Kopf.

    Vielen Dank an alle!

    Gruß
    S. Seyer