Hallo zusammen,
kurz vor Feierabend noch ne kleine Fallbeschreibung :d_zwinker:
Pat. kommt Monatgs notfallmäßig zur stationären Aufnahme mit Pankreatitis. Hat eine Menge ND einschl. Marcumartherapie, die sicherheitshalber abgesetzt wird. Am Ende der Woche (Freitag) ist alles wieder ok, die Entlassung steht an. Jetzt fällt dem Pat. ein, dass er noch 2 Atherome entfernt haben möchte (die er schon sehr lange habe), da das Marcumar jetzt ja abgesetzt sei!
Eins ist ziemlich groß am li Oberschenkel, ein zweites im Schläfenbereich zum Haaransatz mit Sekretfluss. Aufgrund der fraglichen Infektion und den beiden unterschiedlichen Stellen soll der Eingriff in Analgosedierung erfolgen.
Der Pat. wird entlassen, am darauffolgenden Montag aufgenommen, operiert und am Folgetag entlassen.
Die Kasse sagt erwartungsgemäß: Pat. wurde beurlaubt, also Fallzusammenführung. :t_teufelboese:
Ich meine :d_neinnein:
Es sind zwei völlig unterschiedliche Fälle. Die Beurlaubungskriterien (s. dort) treffen nicht zu. Man hätte den Eingriff auch in einer Woche, einen Monat etc. durchführen können!
Vor der DRG-Zeit hätte die Kasse eine Entlassung über das Wochenende erwartet (Wirtschaftlichkeitsgebot oder so ....).
Kommentare erbeten. :i_respekt:
Allen ein schönes WE