Richtiges Kodieren bei Komplikationen

  • Hallo Forum,

    noch eine Frage, welche hier sicherlich reinpasst. Versorgung einer periprothetischen Fraktur mit einem/r Mennen-Fixateur/Mennen-Klammer. Welcher OPS-Kode wäre da am korrekteste? Wenn anderer Zugang und an der ursprünglichen Osteosynthese nichts gemacht wird kommt doch sicherlich kein Revisionskode infrage?

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    wir haben ähnliche Fälle gehabt.
    Meine Erfahrung ist:
    Femurfraktur \"bei\" der Implantation einer Prothese wird mit T84.0 kodiert, da die Fraktur \"durch\" die Prothese entstanden ist. Dann funktioniert im übrigen auch die Qualitätssicherung mit dem Modul 17/2!! Nimmt man nämlich als ND z. B. die S72.10 dazu, wechselt das Modul zu 17/1, was m. E. aber nicht korrekt ist!
    Liegt eine Femurfraktur vor bei schon länger liegender Prothese, also im Rahmen eines Sturzereignisses, ist S72.- die HD zusammen mit M96 passend.

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag riol,

    ich verstehe Ihre Antwort nicht. Gefragt wurde nach OPS, nicht ICD. Welche Frage beantworten Sie?

    Zu \"Femurfraktur \"bei\" der Implantation einer Prothese wird mit T84.0 kodiert, da die Fraktur \"durch\" die Prothese entstanden ist.\"

    Dies ist, wie ich schon oben schrieb, falsch. Es erfolgte eine Abklärung mit dem DIMDI:

    \"aus klassifikatorischer Sicht ist hier der S-Kode mit dem M-Kode anzugeben, habe dies gerade mit dem DIMDI so geklärt (nicht T und S). Das Exklusivum unter M96 kommt hier nicht zur Anwendung, da mit dem T-Kode keine Frakturen durch Einsetzen einer TEP zu kodieren sind (siehe Liste unter T84.0). Wie schon gesagt, ist \"durch\" oder \"nach\" im Text der M96 hier nicht von entscheidender Wichtigkeit
    In der oben angesprochenen Frage an das DIMDI war die Kombination T und S nicht abgefragt, sodass hier keine Antwort diesbezüglich erfolgte.
    Welcher dann HD wird (in Fällen wo diese Frage relevant ist), ist über die DKR D002, Komp. nach. med. Maßnahmen, zu entscheiden. Die am spezifischsten beschreibende Diagnose bezüglich der Erkrankung (z.B. Femurfraktur) ist hier der S-Kode (sagt Fraktur und Lokalisation), der M-Kode zur näheren Erläuterung. Gleiches gilt natürlich für eine Frakture des Acetabulums.\"

  • Guten Tag,
    mir ist immer noch nicht klar, ob sich DIMDI nun definitiv zu folgender Situation geäussert hat: Femurfraktur in Höhe der Prothesenspitze infolge Sturz bei Z.n. Hüft-TEP Implantation vor 4 Jahren. OP mit winkelstabiler Platte und Cerclagen.
    Der MDK will S72.3 als HD. Ist die ND M96.6 berechtigt? In meinem Fall führt die M96.6 zu einer erheblichen Erlössteigerung welche vom MDK abgelehnt wird.

    Vielen Dank für eine Klarstellung, berndxl

  • Liebes Forum,
    Ich habe gerade aufgrund der neuen SEG 4 / Nr. 254 Empfehlung eine Anfrage an das DIMDI gestellt (Kodierung der intraoperativen Femurfraktur beim Einsetzten einer Endoprothese). Welche Codes (M96.6 / Y69! / S72.ff) das DIMDI für gut befindet werden wir sehen. Ich werde an dieser Stelle nach Erhalt der Antwort umfassend berichten.

    Bis dahin - viel Spass

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich kann versprechen, dass Komplikationen mit Kodezuordnung bei der AG-ICD des KKG Thema werden wird. Wenn dann etwas veröffentlicht werden kann, werde ich das tun.

  • Hallo drgfuxx,

    habe ihre Intention zur Frage an das DIMDI nicht so recht nachvollziehen können..

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    aus klassifikatorischer Sicht ist hier der S-Kode mit dem M-Kode anzugeben, habe dies gerade mit dem DIMDI so geklärt (nicht T und S).

    .. somit steht doch schon fest, welche Kombination vom DIMDI preferiert wird.

    Dass die SEG4 wieder mit der Y69 um die Ecke kommt, verwundert mich persönlich nicht wirklich. Leider ist o.g. Konstellation aber doch nicht so selten und wenn erstmal eine Empfehlung ausgesprochen wird, fällt es fast doppelt so schwer dem MDK die Stirn zu bieten, ganz gleich wie unsinnig die Empfehlung auch sein mag.

    Eine Frage an anderer Stelle: Wurde von Seiten des MDKs Empfehlungen auch schon mal revidiert (ich könnte mich nicht erinnern) und wie sieht es damit aus, von aussen Einfluß auf die Empfehlungen zu nehmen ? Ich persönliche habe der SEG4 zum Thema Lumboischialgie vs. Osteochondrose eine Stellungnahme zukommen lassen, aber nicht mal eine Bestätigung erhalten.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kodiak,

    ich hatte bereits z.B. meine Bedenken bezüglich einer Kodierempfehlung mit einem Vetreter der SEG4 diskutiert und dies wurde dann auch im SEG4-Kreis besprochen. Allerdings wollte man sich hier nicht meinen Einwänden anschließen.

  • Hallo Forum,
    hallo Herr Selter,

    ich möchte an dieser Stelle des thread mit einem aktuellen Fall die Thematik noch mal aufgreifen, da es offenbar unverändert divergierende Meinungen gibt. :t_teufelboese:

    Fall:
    Coxarthrose, Implantation einer TEP. Am Folgetag fällt bei der Rö-Kontrolle eine Femurfraktur im Bereich des Prothesenschaftes auf. Reoperation mit zusätzlicher Cerclage.
    Kodierung HD M16.1, ND S72.3 UND M96.6.

    Ergänzende Stellungnahme von Herrn Selter am 16.1.2008 (s.o. in diesem thread):

    aus klassifikatorischer Sicht ist hier der S-Kode mit dem M-Kode anzugeben, habe dies gerade mit dem DIMDI so geklärt (nicht T und S). Das Exklusivum unter M96 kommt hier nicht zur Anwendung, da mit dem T-Kode keine Frakturen durch Einsetzen einer TEP zu kodieren sind (siehe Liste unter T84.0). Wie schon gesagt, ist \"durch\" oder \"nach\" im Text der M96 hier nicht von entscheidender Wichtigkeit
    In der oben angesprochenen Frage an das DIMDI war die Kombination T und S nicht abgefragt, sodass hier keine Antwort diesbezüglich erfolgte.
    Welcher dann HD wird (in Fällen wo diese Frage relevant ist), ist über die DKR D002, Komp. nach. med. Maßnahmen, zu entscheiden. Die am spezifischsten beschreibende Diagnose bezüglich der Erkrankung (z.B. Femurfraktur) ist hier der S-Kode (sagt Fraktur und Lokalisation), der M-Kode zur näheren Erläuterung. Gleiches gilt natürlich für eine Frakture des Acetabulums.

    Die Krankenkasse sieht das anders und beruft sich auf die SGE4 Nr. 254 und Stellungnahmen von Dr. Dirschedl (Mitglied der SEG4) und Herr Dr. Zaiß (Mitgleid der dt. Gesell. Medizinkontrolling), wonach NUR der Kode S72.3 und Y69! zu verwenden sei! :d_niemals:
    Argumentation: Die SEG4 Nr. 254 ist so zu verstehen, dass S72.3 ODER M96.6 zu verschlüsseln sei, nicht beides zusammen!

    Ich persönlich sehe es anders, lass mich aber gerne noch mal beraten :sterne:

    Vielen Dank schon mal im voraus :i_respekt:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wir werden das hier nicht auflösen. Es wird Ihnen keine andere Wahl bleiben, als zu klagen. Nur über die zukünftigen DKR kann hier eine Klarstellung erfolgen, aber da habe ich geringe Hoffnung auf eine Umsetzung für 2010. Wo hat Dr. Zaiß dies geschrieben/gesagt?

  • Hallo Herr Selter,

    danke für Ihre schnelle Antwort, ich komme gerade aus dem OP und konnte mich nicht eher melden.
    Nach schriftl. Mitteilung der Krankenkasse hätte man den Fall auf einem Praxisseminar den o. g. Kollegen vorgestellt und die Auffassung der KK sei bejaht worden!

    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg