Hallo Forum,
unser SAP nimmt die vollstationären Aufenthalte, die durch einen Integrierten-Versorgungsvertrag (\"I.V.\") bezahlt werden, nicht in den §21-Datensatz hinein. Das scheint mir primär auch plausibel, den §1 KHEntgG beschriebt abschließend die vom Gesetz gemeinten Fälle.
Trotzdem die Frage: Wird das anderswo evtl. anders gesehen ?
Und: Besteht trotzdem eine Dokumentationspflicht für die BQS ? Inhaltlich wäre dies - gerade aufgrund der Neuberechnung des Nenners beim BQS-Verfahren - zu bejahen, aber in der Sollstatistik der BQS, die sich ja am §21-Datensatz orientiert, tauchen diese i.V.-Fälle ja nicht auf.
Für jeden Tip(p) dankbar, viele freundliche Grüße von der Ostsee - hellgrauer warmer Winter.