Prüfung nach § 275 für Altfälle nach bereits erfolgter MDK-Prüfung

  • Hallo liebes Forum, ich lese immer mit Interesse die teilweise unterhaltsamen Diskussionen um die 100 € Regel. Ich habe nun ein Problem, das nicht genau dazu passt, deshalb wähle ich eine neue Kategorie.

    Wir haben einen Fall, aufgenommen 2004 entlassen in 2005. Dieser Fall wurde \"vor langer Zeit\" dem MDK übermittelt. Die KK hat dabei jedoch eine Diagnose falsch übermittelt. Der Gutachter schreibt, der Aufenthalt kann nachvollzogen werden, eine Überschreitung der oberen GVD um 3 Tage wäre nicht nötig gewesen. (Dazu die Info; Zu dieser Zeit haben wir noch billige Tagessätze abgerechnet.) Wenn die falsche ICD richtig übermittelt worden wäre käme eine DRG raus, die noch über der tatsächlichen Verweildauer liegt.

    Ich habe der Kasse im Juli 2007 geschrieben, dass wir diese ICD, die der MDK gestrichen hat niemals übermittelt haben und wenn sie die richtige übermittelt hätten eine DRG mit sogar höherer Laufzeit rauskäme und wir eigentlich dann noch Geld kriegen würden, weil wir die fiktive GVD nicht ausgeschöpft haben.

    So nun bekomme ich heute eine Prüfungsanzeige nach § 275 vom MDK, der die gesamte Akte möchte, wie würden Sie sich verhalten. ich würde am liebsten ein Schreiben versenden und auf die zeitnahe Prüfung nach & Wochen verweisen, wie sehen Sie das ?


    Danke für Ihre Antworten

    Neuroline

  • Hi Neuroline,

    Wenn der Fall bezahlt ist, können Sie sich zwar zurücklehnen, müssen aber die Sachdiskussion spätestens im Klageverfahren ohnehin führen.

    Die Anforderung ganzer Akten ist nicht selten eine Standardfloskel.

    Wenn es Ihnen um den Beweis der Richtigkeit der einen ICD geht, dürften hierzu einzelne Auszüge aus der Akte hinreichend sein.

    Ggf. soll hier auch der Gesamtsachverhalt noch einmal ausgeheblet werden. Um wieviel Geld geht es denn dabei?
    Heben Sie versucht, die Sachbearbeiterin mal im persönlichen Gespräch davon zu überzeugen, abzulassen?

    (Ich verstehe nicht ganz, dass es sich um einen DRG-Fall handelt, Sie aber gleichzeitig angeben, Sie hätten Tagessätze abgerechnet)

    Gruß

    merguet

  • Hallo miteinander,

    ich nehme den Fall zum Anlass mal nachzufragen, wie die anderen ggf. eine Fristenregelung vor dem 1.4.07 handhaben. Beantworten Sie da alles,was kommt oder weisen sie auch Anfargen älter als & Monate oder ähnliches ab?

    Natürlich kann ich mich zurücklehnen, Herr merguet, aber meist verrechnet die Kasse dann und wir müssen die Klage anstreben. Muss da in jedem Fall die Sachdiskussion geführt werden?

    @ neuroline: die Anforderung der ganzen AKte ist nicht zulässig, die Beantwortung der \"substantienellen\" MDK Anfrage verlangt nur die dazu notwendigen Belege- dies im Sinne des Datenschutzes und der Schweigepflicht.

    Zu der von Herrn merguet angesprochenen Problematik- Pflegesätze oder DRG konnte ich auch nicht folgen.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen

    @Hr. Neiser
    Bei Erstanfragen von Altfällen werden diese unter Hinweis auf die Fristvorgabe aus dem §275 Abs.1c SGB V zurückgewiesen.
    Wir gehen davon aus das auch die Erstanfragen der Altfälle bis spätestens Mitte Mai 07 hätten gestellt werden müssen. Wir hatten für uns den KK eine Karenzzeit bis Juni 07 eingeräumt.

    Bei Verrechnung werden wir Klage erheben wenn wir die Sachdiskussion nicht scheuen müssen.

    Ansonsten werden sicherlich Kompromisslösungen innerhalb des Hauses und mit den KK gefunden werden.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Liebes Forum, schon mal Danke für die Beiträge. Zur Problematik Pflegesätze und DRG die Auflösung:

    Zur Zeit des Aufenthaltes rechnen wir Tagessätze ab. Die Kasse lässt daraufhin die VWD prüfen und übermittelt dem MDK eine falsche HD sie drehen G40.2 zu F40.2. Der MDK diskutiert sehr schön dass die HD falsch ist (und nennt doch tatsächlich die von uns übermittelte HD) und ersetzt noch F10.6 durch F10.2. Weiterhin sagt der Gutachter, der Aufenthalt kann nachvollzogen werden, die obere GVW der DRG, die er in einem theoretischen Grouping herausbekommt B42C (von 2005) hat eine oGVD von 40 Tagen und der Patient war 43 Tage da. Die Kasse will darauf hin eine fiktive DRG-Differenz einer pot. VWD-Überschreitung zurück, obwohl wir Tagessätze hatten. Ja diese Denkweise ist wirklich putzig...

    Ich antworte, dass wir diese ICD nie übermittelt haben und der Patient die F10.6 als ND nach Rücksprache mit dem Oberarzt sicher hat. Und wenn wir fiktiv etwas groupen würden, würde die B42B mit einer oGVD von 49 Tagen herauskommen und wir müssten noch Geld bekommen, weil wir so nett waren, wenn wir die oGVD nicht ausschöpfen. Eine Antwort darauf kommt nicht. Danach versucht eine höhere Ebene einige Monate mit der PDL den Fall zu einigen, die mich informiert und ich schreibe wieder meine Sätze diesmal dorthin. Eine Antwort darauf kommt nicht.

    So, nun kommt nach 4 Monaten gestern eine Prüfungsanzeige des MDK, der die ganze Akte möchte.

    Es ist die Frage, ob ich den geprüften Fall jetzt nochmals rausholen muss oder ich sagen kann, die Frist ist verstrichen, außerdem habt ihr den Fall doch schon geprüft und keine Stellung genommen, der Gutachter hat den Aufenthalt bestätigt, wenn er den mit den richtgen ICD´s groupt , ist doch nichts zu bemängeln.

    Ich frage mich, ob die Kasse nicht doch Anspruch auf Herausgabe hat, wenn Sie sagt, das gehört doch zu der begonnen Prüfung, sonst würde ich jetzt einfach ein Schreiben \"Leider Frist verstrichen \" hinschicken.

    V.Grüße

    Neuroline

  • Hallo Neuroline,
    so weit ich mich erinnere, lief es doch zu Zeiten der Pflegesätze so, dass bei Übermittlung der Aufnahme der Arzt eine geplante Verweildauer angegeben hat und die Kasse dann eine Kostenübernhame für einen bestimmten Zeitraum gegeben hat. Lag der Patient nun länger als die Kue war, musste ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

    Das Konstrukt, welches hier der MDK (anscheinend) aufgebaut hat, entbehrt in meinen Augen Sinn und Logik der Verweildauerbegründungen.

    Ich würde an Ihrer Stelle mal nachschauen, wieviel gestrichene VWD- Tage im Zeitraum der Abrechnung nach Pflegesätzen innerhalb der oberen Grenzverweildauern lägen, wenn Sie diese Fälle mal groupen würden.
    Denn im Umkehrschluss müssten diese ja dann von der Kasse getragen werden 8)

    Als Arzt würde ich mich mit einer solchen Beurteilung (hätte, hätte, Boulette) nicht abfinden.

    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"