Hallo liebes Forum, ich lese immer mit Interesse die teilweise unterhaltsamen Diskussionen um die 100 € Regel. Ich habe nun ein Problem, das nicht genau dazu passt, deshalb wähle ich eine neue Kategorie.
Wir haben einen Fall, aufgenommen 2004 entlassen in 2005. Dieser Fall wurde \"vor langer Zeit\" dem MDK übermittelt. Die KK hat dabei jedoch eine Diagnose falsch übermittelt. Der Gutachter schreibt, der Aufenthalt kann nachvollzogen werden, eine Überschreitung der oberen GVD um 3 Tage wäre nicht nötig gewesen. (Dazu die Info; Zu dieser Zeit haben wir noch billige Tagessätze abgerechnet.) Wenn die falsche ICD richtig übermittelt worden wäre käme eine DRG raus, die noch über der tatsächlichen Verweildauer liegt.
Ich habe der Kasse im Juli 2007 geschrieben, dass wir diese ICD, die der MDK gestrichen hat niemals übermittelt haben und wenn sie die richtige übermittelt hätten eine DRG mit sogar höherer Laufzeit rauskäme und wir eigentlich dann noch Geld kriegen würden, weil wir die fiktive GVD nicht ausgeschöpft haben.
So nun bekomme ich heute eine Prüfungsanzeige nach § 275 vom MDK, der die gesamte Akte möchte, wie würden Sie sich verhalten. ich würde am liebsten ein Schreiben versenden und auf die zeitnahe Prüfung nach & Wochen verweisen, wie sehen Sie das ?
Danke für Ihre Antworten
Neuroline