Hüft-TEP Inlaywechsel

  • Guten Morgen Forum,

    bei einem Patienten wird ein isolierter Wechsel des Inlays ohne Pfannenwechsel bei Lockerung einer Hüft-TEP durchgeführt (OPS-Kode 5-821.2a).
    Ist der Wechsel des Aufsteckkopfes im Kode inklusive?
    Oder muss zusätzlich der Kode 5-821.18 Wechsel einer Femurkopfprothese: Wechsel des Aufsteckkopfes angegeben werden?

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße aus Hessen

    Dr. Kirsten Jesse

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    auch hier hilft die Suchfunktion. Bitte diese grundsätzlich vor einer Anfrage benutzen. Einfach - Inlay - und - Aufsteckkopf - eingeben und man bekommt z. B. dies:
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…0Aufsteckkopf#1

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Jesse,

    ich glaube Sie liegen da schon ganz richtig. Wir verschlüsseln bei Ihrer o.g. Konstallation zusätzlich den Wechsel des Aufsteckkopfes dazu, weil \"isolierter Wechsel\" m. E. weitere Vorgehen ausschließt und eine zusätzliche Verschlüsselung erfordert.

    Der von Herrn Selter verlinkte Beitrag bezieht sich ja auf die Handhabung der Kodierung in 2006, erfreulicherweise wurde der Kodierung des \"isolierten Inlaywechsels\" in 2008 durch den Kode 5-821.2a Rechnung getragen.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nur zur Klarstellung:
    Der Link sollte auch nicht Antwort dienen, sondern auf das bereits bestehende Thema hinweisen. Neue Aspekt kann man dann dort ebenfalls behandeln, so auch die verschiedenen Ansätze der Kodierung in verschiedenen Jahren. Thematisch bleibt es so für alle Nutzer \"griffiger\".

  • Ich habe gerade einen solchen Fall auf dem Schreibtisch. Kasse will 5-821.2x und begründet dies mit DKR P003d, nach der eine möglichst monokausale Verschlüsselung gefordert wird. Wir hatten beides ( 5-821.2a und 5-821.18) verschlüsselt.

    Mit freundlichen Grüßen

    K. Winterhalter

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Winterhalter,

    wenn man bedenkt, dass der komplette Wechsel der Prothese in der I46B landet (oder auch 5-821.24), der Teilwechsel über die Doppelkodierung aber in der teureren I03B, ist natürlich Streit vorprogrammiert. Da 5-821.2x ebenfalls die I46B triggert, finde ich dies eigentlich aus DRG-Sicht akzeptabel. Da aber die DRG-Sicht erst nach der klassifikatorischen Betrachtung folgt, ist dies kein Kriterium.

    Da die Frage von allgemeiner Bedeutung ist und einer generellen Klärung zugeführt werden sollte, rate ich ihnen, die Frage an das DIMDI zu richten.

  • Hallo Alle miteinander,

    die monokausale Codierung trifft in der Orthopädie und Traumatologie sowieso so gut wie nie zu. Das wird bei der Codierung zur Freude der Kassen meist übersehen.

    Die korrekte Zuordnung zu einer DRG ist ausschließlich Sache des Groupers. Wenn der mit der Mehrfachcodierung teilweise nicht klarkommt, muss man ihn eben ändern. Man hatte schließlich jahrelang Zeit dazu. Schließlich muss sich die EDV dem Menschen und der tatsächlichen Medizin unterordnen und die Medizin sich nicht dv-technischen Unfähigkeiten unterordnen.

    Das Problem haben wir doch schon jetzt bei den meisten Wechseloperationen. Da das InEK unseren Verbesserungsvorschlag, die Wechseloperationen und andere Ungereimtheiten im Endoprothesensystem zu beseitigen, nicht umsetzte, sehe ich nicht länger ein, warum ich absichtlich unspezifischer codieren soll, als dies möglich ist. Das DIMDI ist daran jedenfalls nicht schuld.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin