Ein herzliches Hallo an alle,
ich habe ein grundlegendes Problem.
Hier das Bsp. dazu:
Prüfanfrage mit den Prüfgründ der Kodierrichtigkeit der ND E11.20, I48.11 und J18.2. Nun ereilte mir dazu das MDK-Gutachten. In diesem wird aufgeführt, dass die Kodierung der o.g. ND korrekt ist, jedoch die HD I50.14 in die I42.0 umkodiert werden soll.
Ich lehnte die Zahlungsrückforderung der KK ab und berechnete die 100€-Aufwandspauschale. Als Begründung gab ich der KK an, dass die geprüften ND (wie sie in der Prüfanfrage aufgeführt waren) laut MDK korrekt kodiert sind und die Ablehnung der HD gemäß §112-Vereinbarung unzulässig ist.
Die Antwort der KK:
Die durch den MDK ausgelöste Prüfanzeige muss im Rahmen des Begutachtungsergebnisses nicht mit dem Prüfanlass identisch sein. Der Prüfauftrag dient der Konkretisierung des Prüfanlasses und der Umreißung dessen, damit die zur Prüfung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden können. Es beschränkt die Prüfung des Krankenhausfalles jedoch nicht. Der MDK ist verpflichtet alle relevanten Daten der Krankenkasse zum jeweiligen Krankenhausfall mitzuteilen und eine Empfehlung zu geben.
Wozu gibt es dann überhaupt Prüfgründe???? :devil:
Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo schriftlich festgehalten wurde, dass der Prüfanflass mit dem Gutachten identisch sein muss?
Grüße
mema