Moin,
auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Auch die KH Seite nimmt ja die Prüfung zum Anlass, die eigene Kodierung zu überprüfen.
\"Ja, wir stimmen einer Kürzung der VWD um 3 Tage zu, konnten aber feststellen, dass die Nachmeldung der ICD 1-3 erforderlich ist (vgl. beigefügte Dokumente). Somit wird der Fall statt in die DRG X99C nunmehr in die X99A gruppoert, die OGVD beträgt 32 Tage, die Diskussion erübrigt sich somit\"
oder
\"Die Diagnose X10.Z ist zu streichen, stattdessen ist aber sind aber die Diagnosen Y + Z nachzukodeiren, der Fall bleibt unverändert in der C88F\"
Für die nachgemeldeten Umstände gibt es natürlich auch keinen Prüfauftrag.
Sie nutzen ein solches Instrument doch auch. Hier begänne wieder eine neue 6-Wochen-Frist (neue Rechnung).
Auch vor dem SG würden SIe doch keinen Anspruch durchsetzen können, nur weil die sichere Fehlkodierung in der ursprünglichen Fragestellung nicht erfasst wurde.
Fazit: Nur die Sache zählt, und nicht mit 2erlei Maß mmessen.
Gruß
merguet