• Hallo Forum!

    Ich habe eine Frage zu einer Konsilabrechnung. Ein Patient, der bei uns in der Belegabteilung HNO stationär lag, wurde für ein paar Stunden an eine Uni verlegt. Dort wurden mehrere Untersuchungen durchgeführt.

    Wer muss die Rechnung für das Konsil tragen? Wir als Krankenhaus oder der Belegarzt der das Konsil beantragt hat?

    Mfg
    K. Weihs

  • Guten Morgen,
    zunächst ist zu klären, ob der Patient verlegt (=entlassen in ein anderes Krankenhaus) wurde. Wenn ja, dann hat das externe Krankenhaus hat eigenen stationären Behandlungsfall mit Rückverlegung.
    Wenn nur eine Verbringung zum externen Konsildienst stattfand, zahlt das Krankenhaus die Rechnung, darf aber auch die ICD und OPS bei Entlassung kodieren - möglicherweise ist es auch PCCL relevant.

    Gruß aus dem stürmischen Niedersachsen.
    Vinzenz :p