Abrechnungsregeln

  • Hallo zusammen!

    Hier meldet sich mal ein Arzt einer Krankenkasse zu Wort (nicht MDK). Als solcher gehöre ich leider einer Minderheit an .:rolleyes: Macht aber viel Spaß, auch wenn manche Kollegen die Nase rümpfen. Vielleicht würde sich das ändern, wenn diese Kollegen mich mal kennenlernen...
    :D

    (Uh, hoffe, das mit den smileys funktioniert, ich sehe hier nur :rolleyes: und so)

    Als Kasse bereiten wir uns natürlich auch auf die DRG´s vor. Wir haben kein Interesse daran, aufgrund mangelnder Kenntnisse die Krankenhäuser im Stich zu lassen, was die Abrechnungen angeht. Nach dem Motto: Keine Ahnung, bezahlen wir erstmal nicht. Auch wenn so mancher Angst davor hat.

    Ein konkretes Problem habe ich aber mit den Abrechnungsregeln. Konkret bestht mein Problem in der Ermittlung der Zu- und Abschlagstage. Netterweise haben wir ja alle die Hilfen vom BMG bekommen. Demzufolge ermittelt man beispielsweise die Zuschlagstage, indem man von der tatsächlichen Verweildauer zunächst die OGVD subtrahiert.

    Aber: Sind mit "tatsächlicher VWD" nun die Belegungstage (also ohne Entlassungs- Verlegungstag) gemeint?

    Beispiel: Bei der DRG D11Z ist die OGVD 19 Tage. Wenn ein Patient nun am 22. Tag entlassen würde, hieße die Zuschlagszahl dann

    (22-19) + 1 = 4

    oder

    (21-19) +1 = 3


    ????????

    Ich bitte um Nachsicht, wenn jetzt ein Profi gequält aufstöhnt. Als Arzt bin ich mathematisch völlig unbegabt und diese Gesetzestexte bringen mich in den Wahnsinn..... :D

    Viele Grüße von der "Gegenseite" ;)

    Koch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Koch,

    es wird schon an anderer Stelle im Forum gerechnet. Bitte hier nachschauen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Koch - "Liebe Gegenseite",

    zunaechst einmal herzlich Wilkommen in myDRG !!

    Es freut uns zu lesen, dass die "Gegenseite" mit Nachdruck an sachgerechten Loesungen fuer das Optionsmodel arbeitet !! Leider mussten ja schon einige die Erfahrung machen, dass die Bundesverbaende der KK nicht dieselbe Sprache sprechen wie ihre Ortsverbaende !?!

    Zu Ihrem Problem: Meines Erachtens ist die korrekte Lesart:
    Verweildauer = Belegungstage also ohne Entlass- oder Verlegungstag

    Mit besten Gruessen aus Weimar

    M. Thieme


  • Hallo!

    Vielen Dank für das herzliche Willkommen. Ich freue mich immer, wenn KH und KK mal positiv ins Gespräch kommen. Denn KK sind gar nicht so böse, wie oft angenommen (und leider in der Presse dargestellt). Hängt aber sicher - wie meist - an den Menschen. Im poitiven, wie im negativen Sinne.

    Danke auch für die Antworten. Übrigens: Die Rechnungsdarstellung an anderer Seite im Forum habe ich gelesen. Verstehen ist aber eine andere Sache....Ich bin zwar inzwischen auch oec.med., aber was sagt so ein Diplom schon aus ;).

    Zum DRG-Problem:

    Ich finde es überaus spannend, in diesen Zeiten nicht-kurativ zu arbeiten. Leider aber stehen wir als relativ kleine Kasse doch ziemlich alleine dar, was die DRG-Einführung angeht. So gesehen geht es uns nicht anders, als vielen kleinen Krankenhäusern, die vielleicht noch keinen Controller haben oder einen Arzt in der Schnittstelle zur Verwaltung.Wir sind daher zur Eigenhilfe geschritten. Was nicht mehr bedeutet, als das sich Frau :D Koch darum kümmert, die Kollegen für die DRG´s fit zu machen (und sich selber natürlich auch). Leider fehlt es an Erfahrung. Aber das wird mit der Zeit schon kommen. Und bis wir erfahren sind, werden wir eben die Schlagzahl unserer Arbeit erhöhen, um so nicht zuviel Verzögerungen zu verursachen.

    Ist an dieser Stelle vielleicht etwas falsch, aber ich werbe gerne mal für mehr gegenseitiges Verständnis. Getreu dem Motto "Man kann über alles reden" (Hauptsache, man macht´s!).

    :))

    Viele Grüße

    Koch

  • Hallo Herr Thieme

    <<<<<Zu Ihrem Problem: Meines Erachtens ist die korrekte Lesart:
    Verweildauer = Belegungstage also ohne Entlass- oderVerlegungstag

    Mit besten Gruessen aus Weimar

    M. Thieme
    >>>>>>>>

    Diese Lesart ist meiner Meinung nach auch die richtige. Siehe dazu KFPV §1 Satz 6.


    mit freundlichen Grüßen aus Bochum
    Alaa Eddine

    mit freundlichen Grüßen

  • Zitat


    Original von Alaa-Eddine:
    Diese Lesart ist meiner Meinung nach auch die richtige. Siehe dazu KFPV §1 Satz 6.

    Hallo Forum,
    dies ist wohl auch die traditionelle Definition von Pflegetagen. Ich kopiers mal direkt hier herein:

    Zitat


    Original von KPFV §1 Satz 6:
    (6) Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag.


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]