Hallo zusammen!
Hier meldet sich mal ein Arzt einer Krankenkasse zu Wort (nicht MDK). Als solcher gehöre ich leider einer Minderheit an . Macht aber viel Spaß, auch wenn manche Kollegen die Nase rümpfen. Vielleicht würde sich das ändern, wenn diese Kollegen mich mal kennenlernen...
(Uh, hoffe, das mit den smileys funktioniert, ich sehe hier nur und so)
Als Kasse bereiten wir uns natürlich auch auf die DRG´s vor. Wir haben kein Interesse daran, aufgrund mangelnder Kenntnisse die Krankenhäuser im Stich zu lassen, was die Abrechnungen angeht. Nach dem Motto: Keine Ahnung, bezahlen wir erstmal nicht. Auch wenn so mancher Angst davor hat.
Ein konkretes Problem habe ich aber mit den Abrechnungsregeln. Konkret bestht mein Problem in der Ermittlung der Zu- und Abschlagstage. Netterweise haben wir ja alle die Hilfen vom BMG bekommen. Demzufolge ermittelt man beispielsweise die Zuschlagstage, indem man von der tatsächlichen Verweildauer zunächst die OGVD subtrahiert.
Aber: Sind mit "tatsächlicher VWD" nun die Belegungstage (also ohne Entlassungs- Verlegungstag) gemeint?
Beispiel: Bei der DRG D11Z ist die OGVD 19 Tage. Wenn ein Patient nun am 22. Tag entlassen würde, hieße die Zuschlagszahl dann
(22-19) + 1 = 4
oder
(21-19) +1 = 3
????????
Ich bitte um Nachsicht, wenn jetzt ein Profi gequält aufstöhnt. Als Arzt bin ich mathematisch völlig unbegabt und diese Gesetzestexte bringen mich in den Wahnsinn.....
Viele Grüße von der "Gegenseite"
Koch