Hallo Forum,
ich stelle mal den Text eines MDK Gutachtens ein, und bitte um Meinungen.
Zum Fall:
Jahr 2005
Pat. mit Prostata Ca kommt zur Prostatektomie. Bei Blasenentleerungsstörung mit DK versorgt. VST wurde ein HWI mit Staphylokokkus epidermidis festgestellt. Die Therapie wurde ambulant eingeleitet und während des Aufenthaltes fortgesetzt.
Kodierung von uns:
HD C61
ND N39.0 und B95.7
Prozedur 5-604.02
DRG M01A.
Unterlagen sind an den MDK gegangen (Arztbrief, OP Bericht, Urikult, Therapieplan).
Nun Das Gutachten (FA für Urologie):
\"Die Hauptdiagnose sowie die Prozeduren wurden zutreffend kodiert. Bei einer Versorgung mit einem Verweilkatheter kommt es obligat zu einer Bakterienbesiedlung dieses Fremdkörpers in Harnröhre und Harnblase. Die zutreffende Kodierung für diese Bakterienbesiedlung ist der Diagnosekode R82.9, sonstige und nicht näher bezeichnete abnorme Urinbefunde und nicht N39.0 Harnwegsinfekt nicht näher bezeichnet. Gemäß den Deutschen Kodierregeln ist so spezifisch wie möglich zu kodieren, N39.0 ist wesentlich unspezifischer.
Die Bakterien sind nicht die Ursache sondern eine Folge der Erkrankung, somit ist B95.7 ebenfalls medizinisch nicht sachgerecht. Zutreffend zu kodieren ist Z97.8, Vorhandensein sonstiger näher bezeichneter medizinischer Geräte oder Hilfsmittel.
Durch die Korrektur der Nebendiagnosen ergibt sich als zutreffende DRG die M01B.\"
Für alle Antworten schon mal Danke!