Hallo Forum,
eine Frage.
Wir haben einen ermächtigten Chirurgen. Dieser darf auf Facharztüberweisung tätig werden. (Frage der OP; OPs außerhalb § 115b; Nachbehandlung;...)
Kommt jetzt ein Pat. mit Hausarztüberweisung läuft dieser sofort als § 115b-Fall, bekommt seine Indikation und wird dann operiert und wir rechnen alles über die Kasse ab.
Jetzt passiert es häufiger, dass
1. Pat. nicht zur amb. OP erscheint
2. der Chirurg in seiner Sprechstunde keine OP-Indikation feststellt
3. der Pat. eigentlich stat. behandlungsbedürftig ist, der Pat. aber nicht möchte und geht
4. ...
Mit einer Facharztüberweisung würde ich diese Fälle schön in der Ermächtigung abrechnen.
Was aber mit Hausarztüberweisung?
- § 115b ohne durchgeführten Eingriff
- Vorstationär
- Abklärungsuntersuchung
- amb. Notfall
- Pech gehabt?
Wie rechnen die anderen Häuser das ab?
Vielen Dank für die Infos
gruß
S.Lindenau