• Hallo Forum,

    eine Frage.
    Wir haben einen ermächtigten Chirurgen. Dieser darf auf Facharztüberweisung tätig werden. (Frage der OP; OPs außerhalb § 115b; Nachbehandlung;...)

    Kommt jetzt ein Pat. mit Hausarztüberweisung läuft dieser sofort als § 115b-Fall, bekommt seine Indikation und wird dann operiert und wir rechnen alles über die Kasse ab.

    Jetzt passiert es häufiger, dass

    1. Pat. nicht zur amb. OP erscheint
    2. der Chirurg in seiner Sprechstunde keine OP-Indikation feststellt
    3. der Pat. eigentlich stat. behandlungsbedürftig ist, der Pat. aber nicht möchte und geht
    4. ...

    Mit einer Facharztüberweisung würde ich diese Fälle schön in der Ermächtigung abrechnen.

    Was aber mit Hausarztüberweisung?
    - § 115b ohne durchgeführten Eingriff
    - Vorstationär
    - Abklärungsuntersuchung
    - amb. Notfall
    - Pech gehabt?

    Wie rechnen die anderen Häuser das ab?

    Vielen Dank für die Infos


    gruß

    S.Lindenau

  • Guten Morgen Herr Lindenau,

    wir rechnen in diesen Fällen problemlos die Gesprächsleistungen ab. Zu beachten ist, dass wir in diesen Fällen immer den OPS des geplanten Eingriffes mit angeben. Dies wurde von einigen Kassen gefordert, wir übermitteln diesen jetzt regelhaft und setzen den OPS dabei auf nicht honorarrelevant (damit er nicht berechnet wird). Ist nach kurzfristigen Anlaufschwierigkeiten jetzt easy going.
    ein angenehmes WE wünscht di-stei

  • Hallo Herr Lindenau,

    bei uns ist es wie folgt geregelt: Wir übermitteln den Datensatz mit den Gesprächsleistungen sowie den prä-OP Leistungen mit dem OPS 9999 \"Keine amb. OP erforderlich bzw. Pat. zur OP nicht erschienen\". Manche Kassen fragen telefonisch zwar noch mal nach, aber zahlen dann auch. Ist eher selten der Fall.
    Eine Ausnahme ist die AOK: hier wird der Datensatz ohne OPS übermittelt und eine Kopie der Überweisung (woraus hervorgeht, dass eine amb. OP durchgeführt werden sollte) an den entsprechenden Sachbearbeiter geschickt.

    Gruß
    Vestus