Hallo Elsa, hallo Herr Seyer!
eine automatisierte Kostenübernahme seitens der KK konnte zw. fehlender Mitgliedschaftsdaten erst zum Datum der neuen Anmeldung (hier 19.09.08) erfolgen. Das KH kann somit erst frühestens ab 19.09.08 eine Kostenübernahme bekommen habe. Der Datensatz wurde ebend aus Gründen des Fristablaufs somit wieder zum KH zurückgesandt.
Hintergrund ist, daß der Versicherte seinen Arbeitgeber gewechselt hat. Der neue Arbeitgeber hat gemäß § 6 DEÜV 6 Wochen Zeit um die Anmeldung zu übermitteln.
Grds. besteht jedoch gemäß § 5 SGB V Mitgliedschaft ab Tag der Arbeitsaufnahme aufgrund einer versicherungpflichtigen Beschäftigung.
Wieso wird nun die KK in die \"Zwickmühle\" genommen?
MfG
Einsparungsprinz