Staging nur noch ambulant?

  • Hallo liebe Kollegen,
    wir machen hier zunehmend unangenehme Erfahrung mit Patienten, bei denen aufgrund bestimmter Symptomatik eine aufwändige Tumorsuche erfolgt, oder der Patient im Rahmen einen geplanten Staginguntersuchung stationär für mehrere Tage aufgenommen wird, so dass die Kostenträger und auch der MDK vorrangig ambulante Abklärungen abfordern. Jüngstes Beispiel: Junger Patient mit Splenomegalie, B-Symptomatik und dringendem V.a. Lymphom wurde kostspielig durchdiagnostiziert. Letztendlich: CMV-Infekt.
    MDK-Urteil: Untersuchungen hätten alle ambulant durchgeführt werden können, stationär nicht gegeben. Wie gehen Sie primär mit \"Staging stationär\" um?

  • Hallo doctom99,
    leider oft genau so wie Sie, da unsere Aufnahmeärzte sich der Konsequenzen nicht immer bewusst sind und es deshalb entweder an der Doku (Begründung stationär) hapert oder an der fehlenden Ablehnung der stationären Aufnahme.
    Wir müssen da noch viel lernen. Es betrifft ja nicht den eigenen Geldbeutel, sondern das Gehalt kommt von der Verwaltung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    mit den Konsequenzen bzgl. Aufnahmeverhalten haben Sie natürlich Recht. Die Problematik sehe ich auch im Umfeld der Zuweiser, wissen sich oft dann nicht weiterzuhelfen (z.T. auch Schwerpunktpraxen) und überweisen diese dann ins das nächstgelegene Krhs zu Tumorabklärung.

  • Guten Tag,
    im Extremfall (oder in Zukunft Normalfall?) müssten Sie den Patienten zu seiner KK schicken und eine definitve Kostenübernahmeerklärung für die stationäre Erbringung von potentiell ambulant zu erbringenden Leistungen einfordern / abholen lassen. Eine pauschale KÜ nützt Ihnen da gar nix, denn da steht nur drin, dass medizinisch notwendige..... etc etc. pp.

    Und dann lässt die KK den MDK kommen und dann sind Sie wieder am Ausgangspunkt. :i_baeh:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,
    wie wäre es denn mit einer Anfrage an die KV zur Kostenübernahme - wenn der Patient zur schnellen Abklärung z. B. Tumordiagnostik geschickt wird. Und diese Diagnostik in der gebotenen Eile nur in der Klinik verfügbar ist. Dann liegt doch eine Ersatzvornahme für die KV-Versorgung vor.
    Hat sich da schon mal jemand ernsthaft daran versucht?
    Richtig mit Rechung an die KV und Klage bei Nichtbezahlung?

    W.

  • Hallo und guten Tag,
    ich habe mal eine kurze Frage dazu. Führt der MDK das Argument der ambulanten Durchführbarkeit der Tumorsuche auch bei Fällen an, in denen die Suche \"erfolgreich\" war?
    Gruß U. Seiffert-Schuldt

  • Hallo Forum,

    das Argument der ambulanten Erbringbarkeit wird häufig angeführt, auch bei \"positiven\" Befunden und durchaus unabhängig von der Anzahl der Untersuchungen. Aus meiner früheren Tätigkeit stellte eine Patientin im Alter von 76 mit 17 diagnostischen Maßnahmen in 2 Tagen die Spitze dar.

    Die Argumentation der Kostenträgerseite war auch gerade in diesem Fall streng formal.

    Möglicherweise hilft aber in der Argumentation die Verdichtung von Leistungen in einer sehr kurzen Zeit. Man dürfte aber zumindest teilweise auch auf die Kooperation der Kassenseite angewiesen sein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen.
    die Argumentation die Verdichtung von Leistungen in kurzer Zeit greift immer weniger. Interessanterweiser habe ich ein Gutachten erhalten, in dem eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt sei, wenn ein Lymphom gefunden worden wäre (Beim Splenomegalie-Fall weiter oben). Sic!!.

    Allen weierhin einen schönen sonnigen Tang noch
    Gruß Th Krämer

  • Hallo doctom99,
    na wenn das so ist, können Sie doch mit Leichtigkeit die Argumentation des MDK ad absurdum führen. Denn es gilt immer noch das der MDK aus Sicht des Krankenhausarztes prüfen muss. Wenn der MDK in diesem Fall der Ansicht ist, dass die Tumorsuche hätte ambulant erfolgen können, dann kann er es nicht abhängig von der Diagnose bei Entlassung machen. Dann müsste der Krankenhausarzt zum Aufnahmezeitpunkt in die Fähigkeit besitzen in die Zukunft schauen zu können. Ich bin sicher, dass nicht allein die Tumorsuche die Aufnahme rechtfertigte, sondern auch der schlechte Gesundheitszustand des Patienten. Ich bin kein Mediziner, ich weiß nicht, wie weit der Patient durch die Symptomatik eingeschränkt war. Aber der MDK muss schon substantiiierter vortragen, wie die Diagnostik und Therapie unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Patienten mit ambulanten \"Mitteln\" hätte erfolgen können unter der Prämisse, dass der Patient ein Lymphom (oder so?)hätte haben können.
    Es ist viel verlangt, ich weiß (ich meine für den MDK). Ich sage in den Widersprüchen dann auch immer, dass solche Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, weil jegliche Grundsätze der Begutachtung nicht beachtet wurden.
    Nicht aufgeben! Und die \"Begutachtungsgepflogenheiten\" nicht hinnehmen. Kein Gutachter vom MDK läßt sich gern schlechtes Handwerk nachsagen und schon gar nicht vor Gericht!
    Beste Grüße Uta Seiffert-Schuldt

  • Guten Abend,

    doch doch das gibt es schon.
    Uns weurden eine Zeit lang die Histologien nicht anerkannt, da doch in er Histologei rauskam, dass alles gutartig war. Also hätte man den ganzen Aufwand gar nicht betreiben müssen.

    :totlach:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch