Theoretisch mögliche AOP und HD bei stationärer Behandlung

  • Guten abend.....
    Ich bitte um Ihre Meinung:
    Fall: Pat. mit Varizen und einer Herzinsuffizienz mit Ruhedyspnoe wird wegen dieser Konstellation stationär zur OP aufgenommen. Es kam intraoperativ zu massiven kardialen Problemen. Die Weiterbehandlung erfolgte auf der kardiologischen Abteilung.
    Abgerechnete HD: I83.9 (Varizen), ND: I50.14 (Herzinsuffizienz).

    Argumentation des MdK: Die Varizen OP hätte theoretisch als AOP nach §115b erbrachtwerden können. Daher sei die Herzinsuffizienz als HD zu betrachten. Die Diskussion mit dem Gutachter brachte keinen Konsens.

    Wie ist die Meinung im Forum?

    Dr.D. Herbertz
    MedCon; Chirurg
    Regio Kliniken

  • Hallo zurück in den Norden,

    siehe z.B. MDK-Kodierempfehlung 2 der SEG-4 unter
    http://www.mdk.de/1532.htm

    Da zumindest ist sich die SEG-4 mit allen mir bekannten Medizincontrollern einig... (siehe auch http://www.medinfoweb.de/article.php?ar…at01=7&cat04=21 )

    Gruß, J.Helling

    PS: Meinst der Gutachter denn auch, dass man die AOP gesondert abrechnen könnte? :erschreck:

  • Schönen guten Tag,

    der Unterschied zu der Kodierempehlung ist in diesem Fall, wenn ich es richtig verstehe, dass die OP von vornherein stationär geplant war.

    Dennoch: Die veranlassung des Krankenhausaufenthalts war die OP aufgrund der Varikosis. Ohne die Planung dieser OP wäre es allein wegen der kardialen Begleiterkrankung nicht zu einer stationären Behandlung gekommen. Dass die Grunderkrankung alleine auch hätte ambulant behandelt werden können, ändert nichts daran, dass sie die eigentliche Veranlassung der Behandlung war

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herby,

    vielleicht besteht die Möglichkeit, das bei diesem Patienten zw. evtl. bekannter relevanter Begleiterkrankungen absichtlich von einer ambulante OP abgesehen wurde. Sollte dies der Fall sein, wäre eine stationäre Behandlung u. U. nachvollziehbar. Die HD verbleibt dann auch bei \"Varizen\", welche den stationären Aufenthalt veranlasst haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo alle zusammen,
    wenn der Patient mit einer Ruhedyspnoe bei dekomp. Herzinsuffizienz reinkommt, ist sicherlich nicht die Varikosis die HD. Der Patient muß ja erst mal kardial rekompensiert werden, sonst wird er doch zu so einem elektiven Eingriff überhaupt nicht in den OP gelassen!
    MfG,
    Dr. Stefan Stern

  • Schönen guten Tag Herr Stern,

    Zitat


    Original von herby_:
    Pat. mit Varizen und einer Herzinsuffizienz mit Ruhedyspnoe wird wegen dieser Konstellation stationär zur OP aufgenommen. Es kam intraoperativ zu massiven kardialen Problemen.

    Ich verstehe diese Fallbeschreibung aber so, dass der Patient wegen der OP aufgenommen wurde, die wegen der Begeleiterkrankungen stationär durchgeführt wurde. Nach meinem Verständnis war dies genau so geplant und es fand eben keine vorausgehende Rekompensation statt, so dass die Veranlassung des stationären Aufenthaltes die OP der Varikosis bleibt.

    Die intraoperativ auftretenden Probleme mögen zwar Ihre Auffassung bestärken, dass eine Rekompensation vor der OP erforderlich gewesen wäre. Diese ist jedoch nicht erfolgt und die kardiale Problematik trat in voller Ausprägung erst während der stationären Behandlung auf.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Es freut mich doch, dass die Mehrheit meiner Berufskollegen mit mir einer Meinung ist und sehe der weiteren Auseinandersetzung mit dem Kostenträger gelassen entgegen.

    Schöne Grüsse

    Dr.D. Herbertz
    MedCon; Chirurg
    Regio Kliniken