Guten abend.....
Ich bitte um Ihre Meinung:
Fall: Pat. mit Varizen und einer Herzinsuffizienz mit Ruhedyspnoe wird wegen dieser Konstellation stationär zur OP aufgenommen. Es kam intraoperativ zu massiven kardialen Problemen. Die Weiterbehandlung erfolgte auf der kardiologischen Abteilung.
Abgerechnete HD: I83.9 (Varizen), ND: I50.14 (Herzinsuffizienz).
Argumentation des MdK: Die Varizen OP hätte theoretisch als AOP nach §115b erbrachtwerden können. Daher sei die Herzinsuffizienz als HD zu betrachten. Die Diskussion mit dem Gutachter brachte keinen Konsens.
Wie ist die Meinung im Forum?