Guten Morgen Herr Horndasch,
sorry das ich das Thema etwas verfehlt habe. Zu ihrem Zitat \"dass die Genehmigung selber durch die Pflegekasse solange dauert\" habe ich etwas hinzuzufügen.
Zumindest der Geseztgeber pocht gerade bei Problemfällen wie bei dem Übergang aus einer stat. Behandlung in eine Kurzzeitpflege auf zügiges Handeln der KK (vgl. hierzu das gemeinsame Rundschreiben 02j betr. Pflege VG zu § 42 SGB XI Titel 1 Allgemeines Abs. 2) Zitat: \"Insbesondere, wenn Pflegebedürftigkeit noch nicht festgestellt wurde, kann es bei dem Übergang aus einer stat. Beh. in einem KH in eine Kurzeitpflege zu Problemen kommen. Eine zügige Begutachtung durch den MDK im KH ist für einen reibungslosen Übergang unumgänglich. Von daher ist die Begutachtung d. den MDK unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags des Versicherten bei der zust. Pflegekasse durchzuführen, wenn der Versicherte sich in einem KH befindet\".
Vorausgesetzt der Antrag wurde zeitnah an die Pflegekasse übermittelt, kann man durchaus auf die Pflegkasse einwirken das hier rasches Handeln erforderlich ist. Ist es der Pflegekasse nachweisbar das hier nicht zeitnah gehandelt wurde, hätte ich zumindest als Sachbearbeiter keine Probleme mit einer Kulanzentscheidung z. b. zw. Überschreiten der OGVD. Rasches Handeln ist also von beiden Seiten (Antragsteller evtl. mit Hilfe des Sozialdienstes vom KH) sowie der zust. Pflegekasse erforderlich und auch vom Gesetzgeber so gewollt.
Mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz