Hallo Forumsmitglieder,
über die Suche habe ich leider nichts passendes gefunden, daher meine folgende Frage:
Ein Patient wurde in unser Haus D verlegt (Verweildauer bei uns 2 Tage), der Voraufenthalt war unter 24 h. Wir rechneten ab: DRG mit Abschlag UGVD, da UGVD lt FPV = 2.
Soweit alles i.O.! Nun stellt sich aber folgende Fallkonstellation im nachhinein dar:
KH A (über 24 h) --> Verlegung ins KH B (über 24 h) --> Rückverlegung ins KH A (hier jetzt unter 24 h) --> Verlegung zu uns KH C
Kann die Kasse vom KH C die Abrechnung von Verlegungsabschlägen verlangen, da die Gesamtverweildauer der wegen Rückverlegung zusammengeführten Aufenthalte des KH A dann doch 24 h überschreitet?
Oder bezieht sich die Verlegungsabschlagsregel nur auf den 2. Teilaufenthalt im KH A? :sterne:
Ich danke für erhellende Meinungen