Sehr geehrtes InEK-Team,
nachdem wir für eine Anfrage eines PKV-Unternehmens zur Prüfung der Abrechnung zahlreiche Kopien aus der Patientenakte anfertigen und übersenden mussten, deren Informationsgehalt weit über die regulären Daten nach § 301 SGB V hinausgehen, haben wir für die Kopierarbeiten sowie Portokosten pauschal € 10,- in Rechnung gestellt.
Nun behauptet dieses PKV-Unternehmen, dass diese Kopier- und Versandkosten als Bestandteile in den DRG-relevanten Gemeinkosten enthalten wären und dies \"das InEK auch schriftlich bestätigt\" hat.
Trifft dies zu?
Vielen Dank für eine Antwort
Schreiber Klinik
C. Stafflinger