Liebe Forum-Gemeinde,
in einem Buch von Aventis, Titel "Leitfaden: DRG" findet sich auf Seite 83 folgende Kasuistik:
Anamnese: 52jähriger Patient, seit 15 Jahren chron. Bronchitis, Nikotinabusus, zunehmend häufig Exacerbationen, Luftnot, Beinödeme. Jetzt Orthopnoe, Husten+Auswurf, erhöhte Temperaturen (38,8°C).
Diagnostik: RöThorax mit Zeichen eines Cor pulmonale, Labor, EKG, LuFu, BGA
Verlauf: iv-antibiotische Thrapie einer Bronchopneumonie, Optimierung der antiobstr. Therapie und Therapie der Herzinsuffizienz mit Diuretikum und Digitialis (?!).
Diagnosen:
HD J44.0, ND J18.0, I50.0, I27.9 -> DRG E65A
Meine Fragen betreffen die Doppelkodierung von J44.0 und J18.0:
1. Für eine Bronchopneumonie findet sich in der Kasuistik kein überzeugender Hinweis, insofern dürfte diese auch nicht verschlüsselt werden (auch eine Infektion der unteren Atemwege bei COPD wird antibiotisch behandelt). Ist jemand anderer Meinung?
2. Weitergehend: Eine Koinzidenz von COPD mit Infektion der unteren Atemwege in Verbindung mit einer Bronchopneumonie? Die Entzündung spielt sich in sich überschneidenden Organbereichen ab, das Beschwerdebild ähnelt sich. Auskultatorisch und radiologisch aber ist eine Differenzierung in den meisten Fällen möglich.
Insofern wäre entweder J44.0 oder Pneumonie mit J44.8 zu kodieren.
3. Andere Argumentation: Bei eben ähnlichem Beschwerdebild keine sichere Differenzierung möglich und somit weder sichere Bestätigung noch sicherer Ausschluß. Mit einer antibiotischen Therapie behandle ich beide Erkrankungen. Also (DKR D008b) doch beide Diagnosen kodieren?
Viele Grüße aus Löwenstein in Wolken
W. Stark