Hallo Froum,
folgender Sachverhalt:
Pat. wird vom FA an den ermächtigten Unfallchirurgen wg. Clavikula-Fraktur ÜBERwiesen. Im Rahmen der Ermächtigung wurde festgestellt, dass der Pat. operiert werden muss aber dies soll nicht ambulant passieren.
Es wird ein OP-Termin ausgemacht und der Pat wurde gebeten zur OP eine EINweisung mitzubringen.
Pat. geht zum FA zurück um sich seine EINweisung zu holen. Der FA verweigert dies. Er würde eine EINweisung ausstellen, aber nur dann wenn er die ÜBERweisung zurück bekommt. Er fürchtet Probleme mit der KV.
Wir sollen das ganze vorstationär abrechnen (sagt der FA)?! Es wäre nicht rechtens wenn wir eine Überweisung und eine EINweisung bekommen.
Ich weiß jetzt nicht wo das Problem des FA ist oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? :sterne:
Vielleicht finde ich hier weitere Infos!
Danke
Grüße
Sven Lindenau