Zitat
Original von Medizin-Controller1:
Hallo Forum,Hier wird die ex ante-Sichtweise des behandendelen Arztes aus meiner Sicht vom MDK auf unverantwortliche Weise interpretiert, denn die Argumentation des MDK bedeutet nichts anderes als: Hätten wir den Patienten früher entlassen, hätten wir nicht mehr bemerkt, dass er Schmerzen hat. Der Pat. hätte sich dann den KV- oder Notarzt holen müssen. Was hat das noch mit Qualität und humaner Behandlung zu tun.
MC
Exakt das ist das Problem! MDK-Institution ist eigentlich falsche Stelle, um die Notwendigkeit der KH-Behandlung zu überprüfen, weil
1. sie keine Verantwortung für den Patienten tragen (deswegen auch solchen Unsinn in ihren Gutachten schreiben)
2. sie keine Folgen Ihres Handelns befürchten müssen (während der KH-Arzt mit einem Bein quasi im Knast oder vorm Richter steht).
3. die MDK-Ärzte während ihrer KH-Tätigkeit genauso gehandelt haben wie die aktuell verantwortlichen KH-Ärzte (trotzdem oft Gutachten wider besseres Wissen, weil sie jetzt von den KK bezahlt werden).
Die Notwendigkeit einer KH-Behandlung können daher nur Ärzte eines anderen KH überprüfen, die tagtäglich mit den Problemen eines einzelnen Patienten konfrontiert sind und dafür Verantwortung übernehmen müssen, und nicht so eine weit abgelegene Institution wie der MDK.
Das sollte eigentlich auch der Gesetzgeber inzwischen kapiert haben.
Gruß
Ordu