Hallo,
ich habe folgende Frage: Die KK hat ein Gutachten bezügl. der Prüfung der Kodierung eingeleitet. Der MDK kommt in seinem Gutachten zu einer höher berwerteten DRG.
Wir haben daraufhin die DRG-Abrechnung geändert und der KK die 100,00 EURO Aufwandspauschale in Rechung gestellt. Die KK weigert sich allerdings die 100,00 EURO zu vergüten, da die bisher abgerechnete DRG nicht bestätigt wurde.
Wie ist Ihrem Meinung zu diesem Sachverhalt. Vielen Dank für Ihre Beiträge!
Euer Tankredos