Hallo an alle,
habe heute ein Schreiben der BKK bekommen, worin sie die Zahlung einer stationären Rechnung ablehnen, da es sich hierbei um eine Leistung nach §115b Abs. 1 Satz 2 SGB V handelt. Somit bestände der Anscheinsbeweis, dass die Leistung nicht stationär hätte erbracht werden müssen. Dies führt in Konsequenz zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des KH.
Die BKK fordert uns auf allgemeine Tatbestände für die Notwendigkeit einer stationären Durchführung mitzuteilen.
Meine Frage dazu ist:
1. Darf die BKK die Zahlung verweigern?
2. Ist das nicht Sache des MDK die medizinische Notwendigkeit einer stationären Aufnahme zu prüfen?
3. Darf ich überhaupt der KK die AEP-Kriterien für die Prüfung zur Verfügung stellen in Bezug auf Datenschutz?
:sterne:
Schon mal danke für eure Antworten.
Grüße
mema