Symptom HD, Malignom ND

  • Hallo -

    und weiter: \"Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauf folgenden Krankenhausaufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.\" Folge OP wird nicht definiert.

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Forum,
    ich hoffe, mit folgender Konstellation hier richtig zu sein:
    Zu uns wurde ein Pat. mit Aszites und schlechtem körperl. Allgemeinzustand verlegt.
    Magenkarzinom 09/07 mit totaler Gastrektomie.
    Zitat: Vor dem Hintergrund einer Malignomerkrankung führten wir zunächst ein Sono-Abdomen durch.
    ÖGD zeigte eine regelrechte Anastomose.
    Der dringende Verdacht auf eine Peritonealkarcinose wurde mit dem Pat. besprochen - keine weitere Therapie oder Diagnostik, Entlassung nach Hause.
    Wird in diesem Fall die KDR 0201f tangiert, sodass der Primärtumor als HD kodiert werden muss?

    Gruß,
    B. Schrader

  • Zitat


    Original von TT:
    \"Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen.

    Hallo,
    unter Berücksichtigung der DKR D005d müsste aber der Folgeeingriff schon bei der Karzinom-OP als Folgeeingriff geplant worden sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum, hallo Herr Horndasch -

    also ist der Begriff Folge-Operation aus DKR 0201f identisch mit der Formulierung Folge-Eingriff aus DKR D005d? Gibt es irgendwo einen Hinweis darauf? In DKR 0201f wird m.E. Folge-Operation gerade nicht genau definiert.

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)