Hallo Forum,
wir streiten uns mit dem MDk über folgenden Sachverhalt:
Ein Fall wurde fristgerecht zur Prüfung angemeldet und geprüft (keine Beanstandung - keine neue Rechnung). Fast 6 Monate später meldet der MDK auf Weisung der Kasse den Fall erneut zur Prüfung an, diesmal mit einer anderen Fragestellung. (Es geht also nicht um einen \"Widerspruch\" der Kasse gegen das frühere MDK-Gutachten.)
Wir sind der Meinung, die 6 Wochen Frist seit der Rechnungsstellung ist verstrichen und eine Prüfung kann nicht mehr erfolgen.
Der MDK argumentiert, durch die frühere fristgerechte Anmeldung zur Prüfung sei der Fall quasi freigegeben und können nun beliebig oft und zu beliebigen Zeitpunkten immer wieder geprüft werden.
Ich bin fast sicher, dass der MDK sich irrt, aber mir fehlt eine Belegstelle oder ein Urteil, um das zu untermauern. Vor allem bin ich aber an den Meinungen der Forumsteilnehmer interessiert. Wie verhalten Sie sich in solch einem Fall?
Vielen Dank!
Viele Grüße & ein schönes Wochenende
RT