Entbindung von der Schweigepflicht kann nicht beigebracht werden

  • Liebe Kollegen,

    folgende Situation beschäftigt uns:

    Privatpatient wird operiert und erhält aufgrund von diversen Nebendiagnosen eine höherwertige DRG

    Die private Kasse möchte das prüfen, kann aber keine Schweigepflichtserklärung vorlegen, da sie ihren Versicherten nicht erreichen kann. Dieser hat zwei Adressen angegeben. Von beiden Adressen kommen unsere Unterlagen, die wir ihm zur Weiterleitung geschickt haben, zurück mit dem Vermerk \"unbekannt verzogen\".

    Nun haben wir ein Patt. Die Kasse zahlt nur den \"unstrittigen\" Teil, der Fall kann aber nicht geprüft werden.

    Der Möglichkeiten gibt es viele, wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,
    spannender Fall.

    Ist der Pat. weiterhin bei dieser KK versichert? Wenn ja wird die KK sicherlich monatlich Gelder erhalten / einziehen. Damit ist sicherlich auch eine Kontaktmöglichkeit der KK zu Ihrem Versicherten gegeben.

    Zum Problem Schweigepflichtentbindung: Ohne diese dürfen Sie keine Unterlagen an die KK herausgeben. Es werden ja sogar bestimmte Kriterien an dies Entbindung gestellt.
    Da Ihnen die KK aber nur den unstrittigen Betrag zahlt, haben Sie den berühmten „Schwarzen Peter“. Logischer Schritt m.E. ist die Zahlungsklage.

    Was man natürlich auch noch mal probieren kann (neben Anfragen beim Einwohnermeldeamt (kostenpflichtig)) ist den Datenschutzbeauftragten des Landes mal zu fragen ob dieser einen Vorschlag hat.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Tag,
    Sie müssten den Patienten verklagen.
    Aber wie - wenn Sie keine Adresse haben?

    Es gibt durchaus Patienten, die sich Zahlungsverpflichtungen durch Umzug entziehen, aus der PKV rausfliegen und / oder Privatinsolvenz anmelden. Da werden Sie schlechte Karten haben, an Ihr Geld zu komen, wenn Sie sich nicht medizinisch mit der Kasse einigen können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Diskutanten,
    geben Sie den Fall einem Inkassounternehmen. Die haben große Erfahrung im Mahnwesen und Aufspüren von \"flüchtigen Zahlern\".
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Fischer,

    meine Erfahrungen bezüglich Inkassounternehmen sind nicht immer positiv.
    Zum Aufspüren der \"flüchtigen Zahler\" nutzen diese die gleichen Möglichkeiten die auch Sie nutzen können.
    Nur, dass zusätzlichen Kosten (teilweise erheblich) auf Sie zukommen.

    Also, eigene Anfrage bei den Meldebehörden stellen und im Falle einer negativen Auskunft auch mal über einen Forderungsverkauf nachdenken.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Liebe Kollegen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen. Die Kasse erhält seit einiger Zeit keine Beiträge mehr und hat auch keine Ahnung, wie sie ihn erreichen soll. Sie scheint sich aber auch nicht wirklich darum zu bemühen. Da wir direkt mit der Kasse abrechnen, ist sie unser Vertragspartner. Vertrackt.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    manchmal sind es die kleinen Details, die einem weiterhelfen:
    1. Behandlungsvertrag (Ist bei uns in der Art gestaltet, dass im Zweifelsfall der Privatpatient als Vertragspartner eintritt)
    2. Aufnahmeprozedere (bei uns wird in 80 % der Fälle eine Kontaktperson aus dem Familiären-oder Freundeskreis angegeben- meist mit Tel.- Nr.)
    3. Hausarzt / Weiterbehandler (auch hier eröffnen sich oft Möglichkeiten)

    Ich gehe davon aus, dass Sie diese Ansätze bereits abgehakt haben, aber evt. findet sich ja doch noch etwas.

    Ich wurde sogar schon zu Hause angerufen und sollte über verzogene Nachbarn ausgefragt werden. \"Wir haben gesehen, dass Sie im selben Haus wohnen...\"

    Viel Erfolg und schönes WE

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo miteinenander,
    das Thema wurde bestimmt schon ausgiebig besprochen. Die Suchfunktion hab ich benutzt, aber nicht so richtig was gefunden :rotwerd: , deshalb meine Anfrage:
    Eine PKV hat nach Prüfung der Unterlagen den Kode U80.0! nicht anerkannt und somit die Rechnung gekürzt. Wir rechnen direkt mit den Patienten der PKV-en ab und haben also vom Patienten \"nur\" den gekürzten Betrag erhalten. Eine Entbindung von der Schweigepflicht liegt uns nicht vor. Die der PKV hat offenbar die Epikrise direkt vom Patienten erhalten.
    Schicken wir eine Mahnung an den Patienten und fügen die notwendigen Unterlagen zur Bestätigung der Diagnose mit der Bitte um Weitergabe an die PKV bei? Denn ohne Schweigepflichtsentbindung sind uns doch die Hände gebunden. Und unser Vertragspartner ist der Patient. Wie verhält man sich in solch einem Fall?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

  • Hallo,
    kurz und knapp und brutal: den Patienten verklagen, er ist Ihr Vertragspartner.

    Wahrscheinlich bekommt er dann Unterstützung von seiner PKV.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch