Hallo liebes Forum,
habe über die Suchfunktion keinen ähnlichen Fall gefunden.
1. Fall DRG H64Z vom 29.04. (23:48 Uhr)-30.04.08
2. Fall DRG H08B vom 28.05. (9:39 Uhr)-01.06.08
Eine Komplikation führte nicht zur Wiederaufnahme.
Somit kommt hier nur die Regel mit den 30 Kalendertagen zum tragen.
Der 28.05. ist genau der 30. Tag.
Jetzt meine Frage: Fallzusammenführung ja oder nein.
Mein KIS weigert sich kategorisch die Fallzusammenführung zu erzeugen. Die Kasse fordert Wiederaufnahme.
Ich hätte eigentlich auch gedacht, dass hier eine Fallzusammenführung nötig ist. Da unser KIS hier eigentlich noch nie versagt hat, kommen mir jedoch Zweifel.
Andererseits liegt die Aufnahme des 1. Falles so kurz vor Mitternacht, hat das KIS da fälschlicherweise den 29.04. nicht mitgezählt?
Ist der 30. Kalendertag noch innerhalb von 30 d oder ist mit \"innerhalb\" im § 2 FPV nur Tag 1-29 gemeint?
Für Ihre Meinungen bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
MC