Hallo Forum,
wir werden z. Zt. maximal mit Einzelfallprüfungen belagert :teufel:
Ich habe den Eindruck, alles was sich im Bereich der uGvD abspielt, wird per \"Rarsterfahndung\" geprüft. v. a. von der AOK!
Meine Frage:
Wenn es nicht schon ambulant gemacht werden musste, wie lange werden stationäre Aufenthalte bei euch akzeptiert bei:
Leistenhernie (Lichtenstein, TAPP, TEP), Hämorrhoiden (Milligan-Morgan, Ferguson, Longo), Analfistelspaltung oder periproktische Abszesse sowie Metallentfernungen?
Gilt das \"MDK-Motto\"? Wer mobil ist und nur orale Schmerzmedikation benötigt, kann bei reizloser Wunde nach Hause! Verlaufsbeobachtungen auf Verdacht zählen nicht. :boese:
Mit Dank für ein kurzes feedback :erschreck: