Und wieder brauche ich den Rat des Forum!
Wann kann man die D68.3 als ND kodieren? Also welche Konstellation, welchen Aufwand muss man nachweisen, um die D68.3 als ND kodieren zu können.
Im vorliegenden Fall habe ich einen Patienten mit Z. n. mehrfachen Lungenembolien bei dem vor einer Schilddrüsen-OP das Marcumar abgesetzt wurde. Während des stationären Aufenthaltes erhielt er Clexane zur Thromboseprophylaxe.
Eine T81.0 ist nicht dokumentiert, lediglich im postoperativen Befund der Stimmbandspiegelung ein etwas blutunterlaufenes li. Stimmband. Kann man daraus schon eine T81.0 kodieren?
Braucht man für die Kodierung einer D68.3 immer die Manifestation einr Blutung? Da die D68.3 einen eigenen CC hat steigt die PCCL auf 3 und ich habe eine etwas bessere DRG ( +300,00€).
Wäre dankbar für Euren Rat!
:sonne: Grüße
MA Sonne