Info an die Versicherten!

  • Hallo Forum!

    Ich bin heute von einer Kollegin angesprochen worden ob es ein Gesetz gibt, was den Krankenhäusern verbietet einem Versicherten mitzuteilen, dass seine Krankenkasse eine Rechnungsbeanstandung vornimmt?

    Ich hoffe jemand kann mir dazu etwas sagen.
    Vielen Dank im Voraus.

    Mfg
    K. Weihs

  • Hallo Frau Weihs,

    warum sollte das denn gesetzlich geregelt sein?
    Jeder Niedergelassene hat doch sogar die Pflicht, den Patienten auf die Leistungen (oder eben nicht-Leistungen) der Kasse hinzuweisen.
    Da die Kassen in einem allg. Wettbewerb stehen und einige Leistungen von der einen Kasse gestrichen und von der anderen gezahlt werden, ist es doch legitim, wenn der Versicherte erfährt, was seine Kasse zahlt und was nicht.
    Jeder Privat-Patient muss sich ständig mit Rechnungs-Beanstandungen seitens der Kasse herumschlagen...
    Wenn es sich um eine korrekte Kürzung handelte (z.B. weil das KH falsch kodierte), wird es doch auch keine Probleme geben.

  • Moin,

    habe im Moment nicht die Zeit zu suchen, aber ich bin der Meinung, dass es ein Gerichtsurteil dazu gab, wo dem KH unter Androhung von Strafe verboten wurde, einem Versicherten eine solche Mitteilung zu machen.

    Vielleicht hat weiß jemand genaueres.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Ich danke auch,

    wusste doch, dass da was war...

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag Rosinchen,

    leider habe ich den Urteilstext nicht im Internet gefunden, aber wenn man nach dem Aktenzeichen sucht, erhält man als Überschrift der Entscheidung: \"Unterrichtung des Versicherten über Abrechnungsstreit - Unzulässigkeit. SG München, Urteil v. 22.04.2004; Az: S 19 KR 64/04 \"

    Nach meinem Verständnis ging es in dem Rechtsstreit also genau um die Frage, ob das Krankenhaus den Versicherten über die Abrechnungsprüfung informieren darf.

    Vielleicht findet sich hier ja jemand, der mehr über das Urteil weiß.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss. Er ist in der Loseblattsammlung \"Krankenhausrechtsprechung\" veröffentlicht.
    Das Verfahren wurde für erledigt erklärt, da das KH die streitige Vorgehensweise (Übersendung von Kopien des Schriftverkehrs mit der KK an den Versicherten) tatsächlich nicht praktiziert hat.
    Im Kostenfestsetzungsbeschluss stellte das SG München dann fest, dass es nicht zulässig sei den Versicheten über den Abrechnungsstreit zu informieren. Das Verhalten des KH sei eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht, eine Schädigung des Vertragspartners zu unterlassen.
    Im Übrigen wird auf eine Entscheidung des SG Stuttgart vom 18.02.2003 (S 10 KR 6303/03 ER) in ähnlicher Sache verwiesen.
    Viele Grüße...

  • Hallo zusammen,

    gilt das Informationsverbot nur für die GKV?

    Uns beschäftigen hier zunehmend Fälle mit der PKV, wo Versicherte von ihrer Vers. darüber informiert werden, wir hätten falsch abgerechnet. Mit dieser Begründung wird den Pat. dann nur ein Teil der von ihnen oft bereits verauslagten KH-Rechnung zurückerstattet. Der Ärger der Pat. richtet sich natürlich erstmal gegen uns.

    Auch wenn klar ist, dass ein Vertrag (falls kein Klinikcard-Verfahren greift) nur zwischen dem KH und dem Pat. existiert - das ist einer herzkranken 85-jährigen Beamtenwitwe nur schwer zu erklären. Und rufschädigend gegen uns ist es allemal, finde ich.

    Viele Grüsse
    RT