Liebes Forum,
wir haben als Klinik folgendes ansinnen der Gesundheitskasse.
Mit Datum 04.2009 erfolgt die Benachrichtigung das der OPS Kode 5-399, 5-388 für die Jahre 2005 und 2006 nicht kodiert werden darf. Diesem Vorgang stimmen wir auf Basis des BSG Urteils ja auch zu. Aber das Urteil des BSG stammt aus 2008 und wird erst jetzt umgesetzt. Die Erlösausgleiche für die Jahre 2005 und 2006 sind ja bereits gelaufen!! sieht jemand eine Möglichkeit, oder eine argumentationshilfe mit der wir dieses bestreben verhindern können, insbesondere, da uns diese Fälle zu keinem Zeitpunkt als Anfrage vorlagen???
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